Pilotenlizenz in Bremen erwerben
Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab.
Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.
Beschreibung
Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für Flugschüler, die ihre Pilotenausbildung an einer von der Luftfahrtbehörde Bremen zugelassenen Flugschule absolvieren.
Ihre Flugschule begleitet Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses. Sie übernimmt auch die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Pilotenausbildung. Dazu zählt auch die Feststellung der Prüfungsreife und die Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Die theoretische Prüfung findet bei der zuständigen Luftfahrtbehörde statt und bedarf der Anmeldung durch den Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule.
Die praktische Prüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Luftfahrtbehörde oder einen beauftragten Prüfer abgenommen und muss zuvor ebenfalls von dem Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule beantragt werden. Die praktische Prüfung findet auf dem Ausbildungsluftfahrzeug statt.
Zuständigkeit
- Luftfahrtpersonal Luftfahrtbehörde E-Mail: fcl@haefen.bremen.de
Ansprechpartner
Luftfahrtbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 13:00
Kontakt
E-Mail: luftfahrt@haefen.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei der Anmeldung für die Ausbildung zum Piloten sollten folgende Nachweise/Unterlagen vorliegen:
- die medizinische (Flug-)Tauglichkeit (Medical);
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), möglichst ohne Eintragungen (Punkte);
- eine Selbsterklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren (es sollten keine vorliegen);
- eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz - ZÜP (relevant für Motorflieger);
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (relevant für Segelflieger und Ballonfahrer);
- bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern).
- Weitere Informationen zu den für die Pilotenausbildung benötigten Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.
Voraussetzungen
Die Pilotenausbildung muss in einer Flugschule für Piloten stattfinden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.
Kosten
für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen PPL(A), PPL(H), LAPL(A) und LAPL(H): Gebühr 130.0 EUR
für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen SPL: Gebühr 65.0 EUR
für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen BPL: Gebühr 70.0 EUR
für die praktische Prüfung für PPL(A) und PPL (H) zzgl. Auslagen: Gebühr 100.0 EUR
für die praktische Prüfung für LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen: Gebühr 75.0 EUR
für die praktische Prüfung LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen: Gebühr 40.0 EUR
für die praktische Prüfung für BPL zzgl. Auslagen: Gebühr 40.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder Ihrer Flugschule.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Luftfahrerprüfung