Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen
Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus der EU in ein Drittland exportieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z.B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.
Beschreibung
Vor der Ausreise/Ausfuhr in ein Drittland sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, z.B. nach einer amtlichen Kontrolle durch einen Pflanzengesundheitsinspektor und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).
Online-Dienst
PGZ-Online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
- Funktionspostfach: Pflanzengesundheitskontrolle Bremen E-Mail: psd-hb@lmtvet.bremen.de
- Funktionspostfach: Pflanzengesundheitskontrolle Bremerhaven E-Mail: psd-bhv@lmtvet.bremen.de
- Funktionspostfach: Terminvereinbarung Bremerhaven E-Mail: pyhto-kontrolle@lmtvet.bremen.de
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremen
Beschreibung
Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
für amtstierärztliche Untersuchungen von Haustieren:; Mo -Fr nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremerhaven
Beschreibung
Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 13:00; Fr 09:00 - 13:30; Mo-Do 13:30 - 15:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich auf der Internetseite des JKI (www.jki.bund.de) informieren, welche Bedingungen für den Transport bestehen. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den Pflanzenschutzdienst des LMTVet. Untersuchungen und die Erstellungen von Zeugnissen werden nur auf Antrag durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.11.2024
Stichwörter
Phytosanitary check