Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften

    Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen

    Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus der EU in ein Drittland exportieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z.B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.

    Beschreibung

    Vor der Ausreise/Ausfuhr in ein Drittland sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, z.B. nach einer amtlichen Kontrolle durch einen Pflanzengesundheitsinspektor und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).

    Online-Dienst

    PGZ-Online

    ID: S100003_S1000030000196560

    Beschreibung

    Antragsteller können sich beim Online-Portal www.pgz-online.de registrieren lassen und darüber einen Antrag stellen. Die Antragsstellung über den LMTVet ist möglich (kostenpflichtig).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Funktionspostfach: Pflanzengesundheitskontrolle Bremen      E-Mail: psd-hb@lmtvet.bremen.de
    • Funktionspostfach: Pflanzengesundheitskontrolle Bremerhaven      E-Mail: psd-bhv@lmtvet.bremen.de
    • Funktionspostfach: Terminvereinbarung Bremerhaven      E-Mail: pyhto-kontrolle@lmtvet.bremen.de

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremen

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lötzener Straße 3

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    für amtstierärztliche Untersuchungen von Haustieren:; Mo -Fr nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremerhaven

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiladestraße 1

    27572 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 13:00; Fr 09:00 - 13:30; Mo-Do 13:30 - 15:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich auf der Internetseite des JKI (www.jki.bund.de) informieren, welche Bedingungen für den Transport bestehen. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den Pflanzenschutzdienst des LMTVet. Untersuchungen und die Erstellungen von Zeugnissen werden nur auf Antrag durchgeführt.

    Fristen

    Notwendige Untersuchungen durch den Pflanzenschutzdienst müssen mindestens einen Werktag im Voraus angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Neben kurzfristigen Auskünften kann eine Klärung bis zu einer Woche dauern.

    Kosten

    Die Auskunft beim LMTVet ist kostenlos. Untersuchung, Freigabe sind kostenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Phytosanitary check

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English