Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für eine Ausbildung im Ausland

    Nach dem BAföG kann eine Ausbildung im Ausland grundsätzlich gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem im Inland durchgeführten Studiums oder Schulbesuchs steht. Das Studierendenwerk in Bremen ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen aus der gesamten Bundesrepublik für Ausbildungen in Amerika – außer den USA und Kanada.

    Beschreibung

    Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
    Die Förderung sollte rechtzeitig beantragt werden, mindestens sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung.

    Online-Dienst

    Online-Service BAföG Digital

    ID: S100003_S1000030000009809

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Ausbildungsförderung

    Beschreibung

    Außenstelle Bremerhaven: An der Karlstadt 8 (Haus M / 5. OG) 27568 Bremerhaven Tel: 0421 2201-13098; für die Öffnungs- und Beratungszeiten informieren Sie sich bitte auf der Homepage https://www.stw-bremen.de/

    Adresse

    Hausanschrift

    Bibliothekstraße 7

    28359 Bremen

    Öffnungszeiten

    Für die Öffnungs- und Beratungszeiten sowie Ihrer zuständigen Sachbearbeitung informieren Sie sich bitte auf der Homepage.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2021 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ob ein Studium, Schulbesuch oder Praktikum in Süd- und Mittelamerika nach dem BAföG gefördert wird, kann aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen innerhalb der Ausbildungsarten nur durch das Studierendenwerk Bremen festgestellt werden.
    Darüber hinaus ist ein Anspruch auf Ausbildungsförderung von den persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Eignung und Staatsangehörigkeit abhängig.
    Wird die Ausbildung im Ausland im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt, wird der Förderungsbetrag grundsätzlich zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. In bestimmten Fällen erfolgt die Förderung jedoch als Volldarlehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es ist ein schriftlicher Antrag auf den amtlichen Formblättern zu stellen.

    Elektronische Beantragung

    Mit einer persönlich authentifizierten DE-Mail-Adresse kann ein BAföG-Antrag auch online eingereicht werden. Eine weitere schriftliche Antragstellung ist dann nicht mehr erforderlich. Zum Online-Antrag: BAföG Digital (bafoeg-digital.de (https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG) (https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG)

    Fristen

    Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag gestellt und die Ausbildung aufgenommen wurde.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Prüfaufwand

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Höhe der Ausbildungsförderung ist grundsätzlich vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern abhängig.
    Weitere umfassende Informationen zum BAföG insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung können auf den Internetseiten des Studierendenwerks Bremen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    BAföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English