"Pfändungs- und Einziehungsverfügung" bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" durch die Vollstreckungsbehörden wie die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder sonstige Forderungspfändungen
Die Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) hatdas Bankkonto, das Arbeitseinkommen, Forderungen beim Auftraggeber oder sonstige Forderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern gepfändet.
Beschreibung
BasisinformationenWenn Abgabenrückstände bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehen, kann die Vollstreckungsbehörde diese unter anderem durch eine sogenannte „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“ bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" vollstrecken. Solche Forderungen können z.B. das Bankkonto, das Arbeitseinkommen, Forderungen beim Auftraggeber oder in sonstige Forderungen betreffen. Die „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“ bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" wird dem sogenannten Drittschuldner zugestellt. Hierbei handelt es sich um eine Person, gegen die die Bürgerinnen und Bürger selber Forderungen haben (zum Beispiel die Bank, der Arbeitgeber, der Lebensversicherer oder der Auftraggeber). Nach Erhalt der „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“ bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" darf der Drittschuldner nicht mehr an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger und der Drittschuldner erhalten dazu Schreiben der Vollstreckungsbehörde.
Ansprechpartner
Landeshauptkasse Bremen Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Beschreibung
Landeshauptkasse Bremen
Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs
Für steuerliche Forderungen beginnend mit der Steuernummer 57 und 60 und nichtsteuerliche Forderungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde
Hinweis: Bitte wenden Sie sich stets an die in der Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung genannten Behörden und Ansprechpartner.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptkasse Bremen:
Telefon: 0421 361-94636
E-Mail: datenschutz@lhk.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Finanzamt Bremerhaven - Einheitliche Erhebungsstelle
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer*innen, Ruheständler*innen, Vermieter*innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt*innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde
Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.
Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.
Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: 0471 596-99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0471 / 596 - 99000(Datenschutz datenschutz@finanzamtbremerhaven.de Telefon: 0471/596-99174)
Fax: 0471 / 596 - 99105
Internet
Weitere Informationen
Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.
Konten der Finanzkasse
Deutsche Bundesbank
IBAN DE 86250000000025001531
BIC MARKDEF 1250
Weser- Elbe Sparkasse
IBAN DE 57292500000001100068
BIC BRLADE21BRS
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Die Bürgerinnen und Bürger haben ihre fälligen Abgaben nicht bezahlt. Diese Abgaben können sein:
1. Steuerlich:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer und Grundbesitzabgaben, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Rennwettund Lotteriesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Tourismusabgabe (Citytax), Zweitwohnungsteuer, sowie den dazugehörigen Nebenleistungen wie Gebühren, Zwangsgeldern, Zinsen oder Säumniszuschläge (Auflistung nicht abschließend).
2. Nichtsteuerlich:
Gebühren, Beiträge oder Bußgelder von anderen Behörden wie zum Beispiel dem "Ordnungsamt"/"Bürgeramt", oder Gerichtskosten. Die Vollstreckungsbehörde kann auch Abgaben aus anderen Gemeinden, Ländern oder EU-Mitgliedstaaten im Wege der Amtshilfe vollstrecken. Auch Forderungen der Eigenbetriebe Bremen (zum Beispiel Umweltbetrieb Bremen, KiTA Bremen, Musikschule Bremen, Stadtbibliothek Bremen, Bremer Volkshochschule, Werkstatt Bremen), Rundfunkbeiträge (ehemals „GEZ“) und Berufskammerbeiträge fallen hierunter.
Verfahrensablauf
Die Bürgerinnen und Bürgern haben bei Abgabenrückständen im Vorfeld Bescheide, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen oder Ähnliches erhalten. Auf diesen Schreiben sind die Forderung, die Forderungshöhe, die Fälligkeit und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner angegeben. Auch sind die Kassenzeichen wie die Steuernummer dort genannt. Erst nachdem die „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“ bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" dem Drittschuldner zugestellt wurde, werden die Bürgerinnen und Bürgern in Form einer Kopie informiert. Der Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber, Lebensversicherer oder Auftraggeber) muss die Bürgerinnen und Bürgern dann auf Nachfrage das Aktenzeichen der „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“ bzw. " Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" mitteilen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Steuernummer oder das Kassenzeichen sind für die Zuordnung der Zuständigkeit in der Vollstreckungsstelle wichtig. Sie bestehen aus mehreren Teilen. Angaben wie „VO 12“ geben dabei den zuständigen Bezirk in der Vollstreckungsbehörde an.
Beispiel einer Steuernummer: 60/100/12345 - VO 12 - 1/15 F
Die ersten beiden Ziffern der Steuernummer bei steuerlichen Forderungen geben das zuständige Finanzamt an, siehe Abschnitt „zuständige Stellen“.
Beispiele eines Kassenzeichens:
411000000000/VO 12- A oder 800000000000/VO 12- A oder
650000000000/VO 12- A oder 911000000000/VO 12- A
Diese Kassenzeichen werden nur bei nichtsteuerlichen Forderungen verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Bankkonto wurde gesperrt