Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld vom anderen Elternteil für ihr Kind? Oder bekommen Sie zu wenig Geld? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Beschreibung
Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet, den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt, stellt sich für den alleinerziehenden Elternteil die Frage, wie er hier weiter vorgehen kann.
Ein Kind hat einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt kann einen alleinsorgenden Elternteil rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.
So können Schreiben an den anderen Elternteil formuliert werden und sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind, die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt werden. Ist Letzteres der Fall kann ein Titel erwirkt werden, mit dem man den Unterhalt pfänden lassen kann. Welche Maßnahmen einzuleiten sind, hängt vom Einzelfall ab. Das kann in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Wenn der alleinsorgende Elternteil dies wünscht, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Das Jugendamt kann dann, in Vertretung des Kindes, selbstständig an den zahlungspflichtigen Elternteil herantreten.
Es kann zum Beispiel
- die Unterhaltshöhe berechnen,
- den Elternteil zu Zahlungen auffordern,
- den Eingang von Zahlungen kontrollieren,
- falls erforderlich bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes stellen und
- titulierten Unterhalt pfänden lassen.
Auch wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, kann nicht garantiert werden, dass tatsächlich Unterhaltszahlungen eingenommen werden können.
Eine Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird.
Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag vom Jugendamt in Unterhaltsfragen beraten werden. Auch ihnen kann in geeigneten Fällen eine Unterstützung angeboten werden.
Bei volljährigen Personen werden nicht die Eltern, sondern nur noch die Kinder vom Jugendamt beraten.
Die Mutter eines Kindes hat in der Mutterschutzzeit einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Das Jugendamt kann die Mutter eines Kindes für ihre eigenen Unterhaltsansprüche unterstützen.
Betreut der Vater das Kind unmittelbar nach der Geburt hat er einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter. Auch in diesem Fall kann das Jugendamt eine Beratung und in geeigneten Fällen Unterstützung anbieten.
Online-Dienst
Beistandschaft-Online
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum
Beschreibung
Team Nord (Außenstelle Sozialzentrum Bremen-Nord)
PLZ: 28717 | 28719 | 28755 | 28757 | 28759 | 28777 | 28779
Abschnittsleitung
Andrea Hartmann
+ 49 421 361 7201
andrea.hartmann@afsd.bremen.de
Heike Harting
+ 49 421 361 16168
heike.harting@afsd.bremen.de
Kristin Plaßmann
+ 49 421 361 7493
kristin.plaßmann@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 91358(Telefonische Erreichbarkeit Mo - Fr von 10:00 - 12:00)
Fax: +49 421 361 7837
E-Mail: beistandschaft-S1@afsd.bremen.de
Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige
Beschreibung
Referatsleitung
Katrin Eilers
+ 49 421 361 11894
katrin.eilers@afsd.bremen.de
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sortiert nach Stadtteilen:
Team Ost
PLZ: 28207 | 28209 | 28211 | 28213 | 28307 | 28309 | 28325 | 28329 | 28355 | 28357 | 28359
Bettina Brüggemann
+ 49 421 361 19573
bettina.brüggemann@afsd.bremen.de
Anja Großjohann
+ 49 421 361 19575
anja.großjohann@afsd.bremen.de
Dennis Kruk
+ 49 421 361 18104
dennis.kruk@afsd.bremen.de
Silke Peitsch
+ 49 421 361 19577
silke.peitsch@afsd.bremen.de
Anna-Lena Thein
+ 49 421 361 12675
anna-lena.thein@afsd.bremen.de
Team Süd
PLZ: 28197 | 28199 | 28201 | 28203 | 28205 | 28259 | 28277 | 28279
Ifeoma Anigara
+ 49 421 361 79958
ifeoma.anigara@afsd.bremen.de
Sylke Ellinghausen
+ 49 421 361 79961
sylke.ellinghausen@afsd.bremen.de
Anja Jakobs
+ 49 421 361 79962
anja.jakobs@afsd.bremen.de
Martina Röling
+49 421 361 79959
martina.roeling@afsd.bremen.de
Team West
PLZ: 28195 | 28215 | 28217 | 28219 | 28237 | 28239
Elena Bahr
+49 421 361 8258
elena.bahr@afsd.bremen.de
Mohamed Barten
+49 421 361 8097
mohamed.barten@afsd.bremen.de
Viktoria Bredehöft
+49 421 361 97604
viktoria.bredehoeft@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Eltern erhalten Beratung bis ihr Kind 18 Jahre ist.
Kinder erhalten Beratung im Alter von 18 bis 21 Jahren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sozialzentrum. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden .
Eine Beistandschaft wird auf Antrag eingerichtet. Sie können die Beistandschaft schriftlich beantragen. Der schriftliche Antrag ist formlos und kann selbst geschrieben oder bei dem örtlichen Jugendamt verfasst werden.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten. Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Nach der Geburt auch bei gemeinsamer Sorge.
Bearbeitungsdauer
Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Jugendamt macht außerdem folgendes:
- Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
- Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
- Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.
- Beratung zur gemeinsamen Sorge und Umgangsrecht
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
- Rekum
- Farge
- Lüssum-Bockhorn
- Rönnebeck
- Blumenthal
- Fähr-Lobbendorf
- Aumund-Hammersbeck
- Schönebeck
- Grohn
- Vegesack
- St. Magnus
- Lesum
- Burgdamm
- Werderland
- Burg-Grambke
- Bremen
- Altstadt
- Bahnhofsvorstadt
- Ostertor
- Industriehäfen
- Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
- Neustädter Hafen
- Hohentorshafen
- Alte Neustadt
- Hohentor
- Neustadt
- Südervorstadt
- Gartenstadt Süd
- Buntentor
- Neuenland
- Huckelriede
- Habenhausen
- Arsten
- Kattenturm
- Kattenesch
- Mittelshuchting
- Sodenmatt
- Kirchhuchting
- Grolland
- Woltmershausen
- Rablinghausen
- Seehausen
- Strom
- Steintor
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- Neu-Schwachhausen
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- Barkhof
- Riensberg
- Radio Bremen
- Schwachhausen
- Gete
- Gartenstadt Vahr
- Neue Vahr Nord
- Neue Vahr Südwest
- Neue Vahr Südost
- Horn
- Lehe
- Lehesterdeich
- Borgfeld
- Oberneuland
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- Ellenerbrok-Schevemoor
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- Blockdiek
- Sebaldsbrück
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- Ohlenhof
- In den Wischen
- Oslebshausen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.06.2022
Stichwörter
Beistandschaft