Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld vom anderen Elternteil für ihr Kind? Oder bekommen Sie zu wenig Geld? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.

    Beschreibung

    Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet, den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt, stellt sich für den alleinerziehenden Elternteil die Frage, wie er hier weiter vorgehen kann.

    Ein Kind hat einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt kann einen alleinsorgenden Elternteil rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.

    So können Schreiben an den anderen Elternteil formuliert werden und sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind, die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt werden. Ist Letzteres der Fall kann ein Titel erwirkt werden, mit dem man den Unterhalt pfänden lassen kann. Welche Maßnahmen einzuleiten sind, hängt vom Einzelfall ab. Das kann in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

    Wenn der alleinsorgende Elternteil dies wünscht, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Das Jugendamt kann dann, in Vertretung des Kindes, selbstständig an den zahlungspflichtigen Elternteil herantreten.

    Es kann zum Beispiel

    • die Unterhaltshöhe berechnen,
    • den Elternteil zu Zahlungen auffordern,
    • den Eingang von Zahlungen kontrollieren,
    • falls erforderlich bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes stellen und
    • titulierten Unterhalt pfänden lassen.

    Auch wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, kann nicht garantiert werden, dass tatsächlich Unterhaltszahlungen eingenommen werden können.

    Eine Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird.

    Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag vom Jugendamt in Unterhaltsfragen beraten werden. Auch ihnen kann in geeigneten Fällen eine Unterstützung angeboten werden.

    Bei volljährigen Personen werden nicht die Eltern, sondern nur noch die Kinder vom Jugendamt beraten.

    Die Mutter eines Kindes hat in der Mutterschutzzeit einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Das Jugendamt kann die Mutter eines Kindes für ihre eigenen Unterhaltsansprüche unterstützen. 

    Betreut der Vater das Kind unmittelbar nach der Geburt hat er einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter. Auch in diesem Fall kann das Jugendamt eine Beratung und in geeigneten Fällen Unterstützung anbieten.

    Online-Dienst

    Beistandschaft-Online

    ID: S100003_S1000030001649744

    Beschreibung

    Der Onlinedienst „Beistandschaft“ ermöglicht die digitale Antragstellung, die weitere flexible Bearbeitung des Antrages sowie das nachträgliche Hochladen weiterer Dokumente. Darüber hinaus können Bürger:innen einen Beratungstermin mit ihrem zuständigen Jugendamt vereinbaren. Ein neues Feature dieses Online-Dienstes ist die Beendigung der Beistandschaft. So können nicht mehr benötigte Beistandschaften bequem online beendet werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum

    Beschreibung

    Team Nord (Außenstelle Sozialzentrum Bremen-Nord)

    PLZ: 28717 | 28719 | 28755 | 28757 | 28759 | 28777 | 28779

    Abschnittsleitung

    Andrea Hartmann

    + 49 421 361 7201

    andrea.hartmann@afsd.bremen.de

    Heike Harting

    + 49 421 361 16168

    heike.harting@afsd.bremen.de

    Kristin Plaßmann

    + 49 421 361 7493

    kristin.plaßmann@afsd.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 91358(Telefonische Erreichbarkeit Mo - Fr von 10:00 - 12:00)

    Fax: +49 421 361 7837

    E-Mail: beistandschaft-S1@afsd.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige

    Beschreibung

    Referatsleitung

    Katrin Eilers

    + 49 421 361 11894

    katrin.eilers@afsd.bremen.de

    Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sortiert nach Stadtteilen:

    Team Ost
    PLZ: 28207 | 28209 | 28211 | 28213 | 28307 | 28309 | 28325 | 28329 | 28355 | 28357 | 28359 

    Bettina Brüggemann

    + 49 421 361 19573

    bettina.brüggemann@afsd.bremen.de

    Anja Großjohann

    + 49 421 361 19575

    anja.großjohann@afsd.bremen.de

    Dennis Kruk

    + 49 421 361 18104

    dennis.kruk@afsd.bremen.de

    Silke Peitsch

    + 49 421 361 19577

    silke.peitsch@afsd.bremen.de

    Anna-Lena Thein

    + 49 421 361 12675

    anna-lena.thein@afsd.bremen.de

    Team Süd
    PLZ: 28197 | 28199 | 28201 | 28203 | 28205 | 28259 | 28277 | 28279 

    Ifeoma Anigara

    + 49 421 361 79958

    ifeoma.anigara@afsd.bremen.de

    Sylke Ellinghausen

    + 49 421 361 79961

    sylke.ellinghausen@afsd.bremen.de

    Anja Jakobs

    + 49 421 361 79962

    anja.jakobs@afsd.bremen.de

    Martina Röling

    +49 421 361 79959

    martina.roeling@afsd.bremen.de

    Team West
    PLZ: 28195 | 28215 | 28217 | 28219 | 28237 | 28239 

    Elena Bahr

    +49 421 361 8258

    elena.bahr@afsd.bremen.de

    Mohamed Barten

    +49 421 361 8097

    mohamed.barten@afsd.bremen.de

    Viktoria Bredehöft

    +49 421 361 97604

    viktoria.bredehoeft@afsd.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Utbremer Straße 90

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eltern erhalten Beratung bis ihr Kind 18 Jahre ist.

    Kinder erhalten Beratung im Alter von 18 bis 21 Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sozialzentrum. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden .

    Eine Beistandschaft wird auf Antrag eingerichtet. Sie können die Beistandschaft schriftlich beantragen. Der schriftliche Antrag ist formlos und kann selbst geschrieben oder bei dem örtlichen Jugendamt verfasst werden.

    Fristen

    Es sind keine besonderen Fristen zu beachten. Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Nach der Geburt auch bei gemeinsamer Sorge.
    Es sind keine besonderen Fristen zu beachten. Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Nach der Geburt auch bei gemeinsamer Sorge.

    Bearbeitungsdauer

    Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
    Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    keine
    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

    • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
    • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
    • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.
    • Beratung zur gemeinsamen Sorge und Umgangsrecht

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Rekum
    • Farge
    • Lüssum-Bockhorn
    • Rönnebeck
    • Blumenthal
    • Fähr-Lobbendorf
    • Aumund-Hammersbeck
    • Schönebeck
    • Grohn
    • Vegesack
    • St. Magnus
    • Lesum
    • Burgdamm
    • Werderland
    • Burg-Grambke
    • Bremen
    • Altstadt
    • Bahnhofsvorstadt
    • Ostertor
    • Industriehäfen
    • Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
    • Neustädter Hafen
    • Hohentorshafen
    • Alte Neustadt
    • Hohentor
    • Neustadt
    • Südervorstadt
    • Gartenstadt Süd
    • Buntentor
    • Neuenland
    • Huckelriede
    • Habenhausen
    • Arsten
    • Kattenturm
    • Kattenesch
    • Mittelshuchting
    • Sodenmatt
    • Kirchhuchting
    • Grolland
    • Woltmershausen
    • Rablinghausen
    • Seehausen
    • Strom
    • Steintor
    • Fesenfeld
    • Peterswerder
    • Hulsberg
    • Neu-Schwachhausen
    • Bürgerpark
    • Barkhof
    • Riensberg
    • Radio Bremen
    • Schwachhausen
    • Gete
    • Gartenstadt Vahr
    • Neue Vahr Nord
    • Neue Vahr Südwest
    • Neue Vahr Südost
    • Horn
    • Lehe
    • Lehesterdeich
    • Borgfeld
    • Oberneuland
    • Ellener Feld
    • Ellenerbrok-Schevemoor
    • Tenever
    • Osterholz
    • Blockdiek
    • Sebaldsbrück
    • Hastedt
    • Hemelingen
    • Arbergen
    • Mahndorf
    • Blockland
    • Regensburger Straße
    • Findorff-Bürgerweide
    • Weidedamm
    • In den Hufen
    • Utbremen
    • Steffensweg
    • Westend
    • Walle
    • Osterfeuerberg
    • Hohweg
    • Überseestadt
    • Lindenhof
    • Gröpelingen
    • Ohlenhof
    • In den Wischen
    • Oslebshausen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Beistandschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English