Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Beschreibung
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, bestellen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
- Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume baulich von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind und
- einen eigenen abschließbaren Zugang haben.
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in den Bauzeichnungen eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord
Beschreibung
Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.
Adresse
Hausanschrift
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Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00
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Telefon: (0421) 3 61- 18666
E-Mail: bbn.office@bau.bremen.de
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Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 12:00
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Telefon: +49 421 361 15202, +49 421 361 2375 (nur Bauleitpläne)
E-Mail: planservice@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Lageplan
Bei schriftlicher Antragsstellung: in 3-facher Ausfertigung
- Bauzeichnungen
Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
Bei schriftlicher Antragsstellung: in 3-facher Ausfertigung
- Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug bzw. Kaufvertrag oder Verwaltervertrag)
Formulare
- Antragsformular zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WEGInklusive Merkblatt und Datenschutzbestimmungen
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter der Räume sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. Erwerber oder Erwerberin).
Das jeweilige Grundstück muss sich in der Freien Hansestadt Bremen befinden.
Abgeschlossen sind Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z. B. durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar im Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
Zu einer abgeschlossenen Wohnung können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören.
Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung beziehungsweise im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
- Es wird auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zutreffen.
- Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit dem Aufteilungsplan übermittelt.
- Sie erhalten ebenfalls einen Kostenbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Grundgebühr: Gebühr 73.0 EUR
zuzügl. je Wohnung oder Teileigentum (z.B. Garagenstellplatz): Gebühr 28.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung wird ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erstellt.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.06.2024
Stichwörter
Bescheinigung der Abgeschlossenheit