Hundesteuer: Abmelden eines Hundes
Sie möchten Ihren Hund abmelden?
Beschreibung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.
Zuständigkeit
- Hundesteuerstelle E-Mail: gemeindeabgaben@fa-hb.bremen.de
Telefon: +49 421 36190909
Ansprechpartner
Finanzamt Bremen
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremen unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremen (ohne Bremerhaven).
Das Finanzamt Bremen ist landesweit zuständig (d.h. einschließlich Bremerhaven) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen, die gesonderte Feststellung der Werte des Betriebsvermögens, die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer und der Spielbankabgabe sowie für die Steueraufsicht über die Spielbank in Bremen und den Automatensaal in Bremerhaven.
Das Finanzamt Bremen ist ferner zuständig für die Verwaltung der stadtbremischen Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer, Wettbürosteuer) und übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine im Land Bremen nach § 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes aus.
Aufgrund bundesweiter Verordnung ist das Finanzamt Bremen zentral zuständig für die Umsatzbesteuerung der in Norwegen, Finnland und Lettland ansässigen Unternehmer:innen und für die Einkommensteuer, wenn das Unternehmen Bauleistungen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz erbringt sowie für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe.
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der Landeshauptkasse Bremen erledigt.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Die Bürger:innen können bis max. 4 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben. Die Papier-Vordrucke der letzten 2 Jahre sind in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) mit Dienstsitz im Haus des Reichs erhältlich. Ältere Vordrucke sind in der ZIA auf Nachfrage an der Information erhältlich.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 90909
Fax: +49 421 361 96205 und bei Gemeindesteuern +49 421 361 97091
E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Im Haus des Reichs - Haupteingang Links neben dem Aufstieg befindet sich ein Fahrstuhl.
Landeshauptkasse Bremen Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Beschreibung
Landeshauptkasse Bremen
Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs
Für steuerliche Forderungen beginnend mit der Steuernummer 57 und 60 und nichtsteuerliche Forderungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde
Hinweis: Bitte wenden Sie sich stets an die in der Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung genannten Behörden und Ansprechpartner.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptkasse Bremen:
Telefon: 0421 361-94636
E-Mail: datenschutz@lhk.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Abmelden eines Hundes
- Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des/r neuen Hundehalters/in anzugeben.
- Ist der Hund verstorben, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis beizufügen.
- Wurde der ins Tierheim gegeben, muss die Kopie des Aufnahmevertrages beigefügt werden.
- Hundesteuermarke
Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].
- Abmelden aus der Gemeinde
Bei einem Umzug in einer anderen Gemeinde muss der Hund mit einem formlosen Schreiben/Vordruck für die Abmeldung abgemeldet und die Hundemarke zurückgegeben werden.
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung kann erfolgen:
- persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
- schriftlich
- per E-Mail
- per Fax
Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Innerhalb von zwei Wochen nachdem die Hundehaltung endet ist die Abmeldung vorzunehmen)
Bearbeitungsdauer
8 Wochen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.10.2024
Stichwörter
Hundesteuer