Online - Umschreibung eines Fahrzeugs
Aufgrund bundesweiter Vorgaben musste das Onlineportal für die digitalen Kfz-Zulassungen (iKfz) zum 1. Januar 2024 deaktiviert werden. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan die Online-Leistungen nicht an.
An der Wiederaufnahme der digitalen Angebote wird derzeit gearbeitet. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Beschreibung
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Umschreibungen online durchzuführen. Dazu zählen folgende Varianten:
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin
- Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel
- Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel
Die KFZ-Zulassungsbehörde Bremen bietet hier ein Online-Portal an. Ob Sie nach der Online-Abwicklung sofort losfahren können, hängt von der jeweiligen Variante 1. bis 8. ab. Weiteres dazu unter “Durchschnittliche Bearbeitungszeit“. Für juristische und auch gewerbetreibende Personen steht die Online – Umschreibung nicht zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen und Zulassungen von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder Oldtimerkennzeichen sowie grünen Kennzeichen online nicht möglich sind. Auch eine Zulassung oder Umschreibung im Zusammenhang mit einem technischen Gutachten kann nur direkt in der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Bitte buchen Sie hierzu einen Termin.
Ansprechpartner
BürgerServiceCenter-Stresemannstraße
Beschreibung
Hinweise
Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an. Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
bscstre@buergeramt.bremen.de
Express-Schalter im BürgerServiceCenter
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
- Kfz-Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen
Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.
Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Stresemannstraße geöffnet?
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
Gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
- Abgabe: Montag bis Freitag: 07:00 bis 09:00 Uhr
- Abholung: Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Im BürgerServiceCenter-Stresemannstraße sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
- Pässe und Ausweise Tel.: 361- 88 660
- Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen Tel.: 361- 88 662
- Einladungen ausländischer Gäste Tel.: 361- 88 663
- Beglaubigungen Tel.: 361- 88 664
- Fischereischeine Tel.: 361-88665
- Fahrzeugzulassungen Tel.: 361- 88 668
- Führerscheine Tel.: 361- 88 669
Das BürgerServiceCenter Stresemannstraße bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:
- Melde- und Passangelegenheiten:
- Besuchereinladungen ausländischer Gäste
- Fischereischeine
- Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 13:00 Uhr bis 16:45 Uhr; Di 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und offene Sprechzeit von 07:00 bis 11:45 Uhr; Do 07:00 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 12:00 Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Bürgeramt
Beschreibung
Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
- Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
- Reisedokumente
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Melderegisterauskünfte
- Einladung ausländischer Gäste
- Kfz-Zulassungen
- Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
- Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:
BSC-Mitte Montags 13.00 bis 18.00 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr
BSC-Stresemannstraße Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr
BSC-Nord Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr
Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
bscstre@buergeramt.bremen.de oder
bscnord@buergeramt.bremen.de
2. BürgerServiceCenter
2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Wann sind die Express-Schalter geöffnet?
BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
- Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.
Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de
3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
- 134632;Führerschein Pflichtumtausch
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 115
erforderliche Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Personalausweis (PA) / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Zum Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein Android Smartphone mit Version ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die AusweisApp2 benötigt.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen um den darunterliegenden Sicherheitscode zu erhalten
gilt für die Varianten:
1. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremerer Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
4. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel
6. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
- internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer
gilt nicht für Variante:
5. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel
Hinweis:
eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden - Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bestehen
- Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen können, die im zentralen Fahrzeugregister abgerufen werden kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel:
Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam. - Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel:
Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam. - Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel:
Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam. - Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Wunschkennzeichen reservieren:
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link "Wunschkennzeichen für Bremen reservieren" machen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service" - "Wunschkennzeichen für Bremen reservieren". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.
Kosten
bis 18,34 EUR. Je nach Zulassungsvorgang können zusätzliche Kosten entstehen. • falls Sie sich ein Wunschkennzeichen aussuchen. • Für die Varianten 1.,3.,4.,6. und 8. benötigen Sie je nach Fahrzeugklasse (ein) Kennzeichenschild(er). Zahlung mit Kreditkarte oder über Giropay-Verfahren möglich unter www.giropay.de: Gebühr 16.04 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.10.2024