Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich.

    Beschreibung

    Das Kennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten: 

    • Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV) 
    • Prüfungsfahrten: Fahrten zur Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück (§ 2 Nr. 24 FZV)
    • Überführungsfahrten: Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort (§ 2 Nr. 25 FZV)
    • Für eine notwendige Fahrt zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Fahrt nach den oben genannten Punkten sowie für eine notwendige Fahrt zum Zweck der Reparatur oder Wartung des betreffenden Fahrzeuges (§ 41 Abs.1 FZV)

    Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem Nummernschild nicht gestattet! 

    Wichtig:

    Die Außerbetriebssetzung von roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) ist nur in der Zulassungsbehörde möglich, die die Zuteilung vorgenommen hat.

    Online-Dienst

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    ID: S100003_S1000030000255690

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Hinweis

    Im Bürgeramt können Kundenanliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

    Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten (KFZ-Zulassung), klicken Sie bitte den folgenden Link zum BSC-Stresemannstraße an: https://www.service.bremen.de/buergerservicecenter-stresemannstrasse-9384

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88668, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115

    Fax: (0421) 361-14096 oder 496-12289

    E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!

    Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:

    • Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
    • Reisedokumente
    • Führungszeugnisse
    • Beglaubigungen
    • Fischereischeine
    • Melderegisterauskünfte
    • Einladung ausländischer Gäste
    • Kfz-Zulassungen
    • Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
    • Fahrerlaubnisse / Führerscheine

    Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de

    1. Allgemeines

    Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.

    Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!

    Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:

    BSC-Mitte                        Montags 13.00 bis 18.00 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr

    BSC-Stresemannstraße     Montags 13.00 bis 16.45 Uhr  |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

    BSC-Nord                        Montags 13.00 bis 16.45 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr

    Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.

    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:

    bscmitte@buergeramt.bremen.de

    bscstre@buergeramt.bremen.de oder

    bscnord@buergeramt.bremen.de

    2. BürgerServiceCenter

    2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

    Wann sind die Express-Schalter geöffnet?

    BürgerServiceCenter Mitte:
    Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

    BürgerServiceCenter Nord:
    Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

    BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten

    • Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

    Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.

    Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de


      3. Kfz-Zulassungen

      3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.

      3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
      Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de

      3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen

      Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet. 

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

      4. Fahrerlaubnisse

      4.1. Antragstellung
      Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:

      • 134632;Führerschein Pflichtumtausch

      Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

      Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.

      Adresse

      Hausanschrift

      Stresemannstraße 48

      28207 Bremen

      Kontakt

      Telefon: (0421) 115

      Version

      Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

        zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

      • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
      • Gewerbeanmeldung
      • bei juristischen Personen:

        zusätzlich
        - Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführenden beziehungsweise Prokurist:innen

         

      • schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
      • Nachweis(e) über die Beantragung der Registerauskünfte

        - Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis Belegart O)
        - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

      Formulare

      Voraussetzungen

      • Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
        - Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
        - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
        - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
      • Angemeldeter Kfz-bezogener Gewerbebetrieb
      • Nachweis des Bedarfs an roten Kennzeichen für Händler
      • Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Vorgängen offen sein
      • Keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie zum Beispiel Zinsen, Säumniszuschläge)

      Bei Zahlungs- beziehungsweise Steuerrückständen darf die Zentrale KFZ-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      • Für die Zuteilung eines roten Händlerkennzeichens genügt in der Regel ein formloser Antrag. Dieser kann schriftlich oder persönlich bei der Zentralen KFZ-Zulassungsbehörde abgegeben werden. Es kann auch ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden. 
      • Termine für die Sachbearbeitung in der Zentralen KFZ-Zulassungsbehörde erhalten Sie online unter www.termine-bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon Bremen unter der 115.
      • Die Zulassungsbehörde stellt nach abgeschlossener Zuverlässigkeitsüberprüfung des Antragstellers (etwa 4 - 6 Wochen) ein Fahrzeugscheinheft aus. 
      • Die Versicherung wird von der Zentralen KFZ-Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert. 

      Tipp: 

      Die Kennzeichenschilder können nach erfolgter Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörde angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für den Zulassungsbezirk versehen. 

      Hinweis: 

      Gewerbliche Zulassungsanliegen werden zusätzlich innerhalb der Abgabezeiten des Schalters für gewerbliche Kund: innen und Autohäusern des Referates BSC-Stresemannstraße angenommen.

      Kosten

      je nach Aufwand von 25,60 EUR bis 205,00 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bremen

      Herausgeber

      Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 25.11.2024

      Version

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Stichwörter

      Händlerkennzeichen

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English