Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder

    • den Betrieb örtlich verlegt (neue Adresse) oder
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
    • den Namen ändert (der aktuelle Betreiber ändert seinen Namen durch z.B. Heirat oder bei juristischen Personen Namensänderung im Handelsregister. Kein Betreiberwechsel).

    Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes bzw. der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.

    Online-Dienst

    eMeldung

    ID: S100003_S1000030000524317

    Beschreibung

    eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    5.03 Gewerbemeldestelle - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenklosterhof 3

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Di,Do 08:00 - 12:00 Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit: Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88667(Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.)

    E-Mail: gewerbemeldestelle@wht.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

      - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
      - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

    • ggf. erforderliche Erlaubnisse

      (z.B. Gaststättenkonzession)

    • ggf. Handwerkskarte von der Handwerkskammer Bremen

      bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)

    • ggf. Handelsregisterauszug

      bei juristischen Personen, Firmen

    • ausgefülltes Gewerbe-Ummeldeformular

      (Die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich, siehe Verfahren. Bei einem Termin vor Ort müssen Sie das Formular nicht vorab ausfüllen.)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit die Gewerbeummeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt. 
    • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
    • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
    • Online Dateneingabe siehe Button rechts oben unter "Weitere Informationen".
    • Bei Personengesellschaften ist für jede/-n persönlich haftende/-n Gesellschafter/-in eine eigene Gewerbemeldung erforderlich.
    • Die Gewerbeummeldung kann auch schriftlich oder persönlich erfolgen.
    • Die Gewerbeummeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentralen Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner) - abgewickelt werden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg))

    Kosten

    Gebühr 18.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Gewerbeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English