Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen
Um in einem Krankenwagen, Taxi oder Mietwagen Fahrgäste zu befördern, müssen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Beschreibung
Eine zusätzliche Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) benötigt, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisse
Beschreibung
Hinweis
Kundenanliegen können im Bürgeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
Für Fahrerlaubnisangelegenheiten wenden Sie sich per E-Mail bitte an die nachfolgende E-Mailanschrift:
mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Die Führerscheinstelle Bremen ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Führerschein, insbesondere in spezialrechtlichen Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Informationen zum Pflichtumtausch:
Hinweise zum Pflichtumtausch erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein Pflichtumtausch."
Hinweis für Fahrschulen:
Für die Abgabe von Anträgen durch Fahrschulen in der Geschäftsstelle der Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Fahrschulen können die Anträge ihrer Fahrschüler und Fahrschülerinnen auch per Post übermitteln (Postanschrift: Bürgeramt- Fahrerlaubnisse -, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen). Bei Übersendung per Post bitten wir bei erstmaliger Übersendung von Anträgen um Beifügung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Einziehung der Verwaltungsgebühren oder eines Verrechnungsschecks. Antragsvordrucke können Sie unter der Telefonnummer (0421) 361-12435 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de anfordern. Weitere Informationen und ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein beantragen/Ersterteilung" sowie "Führerschein erweitern".
Allgemeine Hinweise:
Wenn Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen, einen Ersatzführerschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, wenden Sie sich vorzugsweise an das
- BürgerServiceCenter-Mitte oder
- BürgerServiceCenter-Nord
Dies bietet sich insbesondere bei Beantragung von Ersatzpapieren für verlorene oder gestohlene Papiere an, da Sie im BSC-Mitte und BSC-Nord mit einem Besuch gleichzeitig einen Personalausweis bzw. Reisepass und einen neuen Führerschein beantragen können. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung über das Bürgertelefon Bremen Tel.: (0421) 115 möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr, jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 11:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen
Kontakt
Telefon: (0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115
Fax: (0421) 496-12189
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
Bürgeramt
Beschreibung
Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!
Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
- Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
- Reisedokumente
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Melderegisterauskünfte
- Einladung ausländischer Gäste
- Kfz-Zulassungen
- Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
- Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".
Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de
1. Allgemeines
Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.
Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!
Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:
BSC-Mitte Montags 13.00 bis 18.00 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr
BSC-Stresemannstraße Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr
BSC-Nord Montags 13.00 bis 16.45 Uhr | Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr
Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.
Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.
Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:
bscmitte@buergeramt.bremen.de
bscstre@buergeramt.bremen.de oder
bscnord@buergeramt.bremen.de
2. BürgerServiceCenter
2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)
Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:
- Beglaubigungen,
- Meldebescheinigungen,
- Ausweispflichtbefreiungen,
- Adressänderungen auf Personalausweisen,
- PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
Wann sind die Express-Schalter geöffnet?
BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr.
BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.
2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
- Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen
Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.
Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de
3. Kfz-Zulassungen
3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.
3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de
3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de
4. Fahrerlaubnisse
4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:
- 134632;Führerschein Pflichtumtausch
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de
Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: (0421) 115
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ärztliche und augenärztliche Bescheinigung gem. Anlagen 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
Für diese Bescheinigungen gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die ärztliche Bescheinigung nicht älter als ein Jahr und die augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O)
Damit am Tag der persönlichen Antragstellung das Führungszeugnis bereits vorhanden ist, empfehlen wir das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz zu nutzen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine abschließende Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn das Führungszeugnis vorliegt. Wenn das Führungszeugnis erst nachträglich beantragt wird, verzögert sich die Bearbeitung.
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. eines Anlage 11-Staates
Wegen Anlage 11 FeV-Staat: siehe wegen des Umfanges hierzu im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11_120.html
- Leistungspsychologisches Gutachten
Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi / Mietwagen) sowie Bewerber der Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten immer bei jeder Ersterteilung der Fahrerlaubnis.
Ab Vollendung des 50. Lebensjahres benötigen Busfahrer der Klassen D und D 1 dieses Gutachten zusätzlich bei jeder Verlängerung.
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres benötigen Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi / Mietwagen) dieses Gutachten zusätzlich bei jeder Verlängerung.
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
- Für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Für Taxen: Fachkundenachweis
Formulare
- Formular "ärztliche Untersuchung"(nicht barrierefrei)
- Formular "augenärztliches Zeugnis"(nicht barrierefrei)
- Online-Terminbuchungen "Fahrerlaubnisse"
Voraussetzungen
- Besitz des Führerscheins im Scheckkartenformat ("EU-Führerschein"), gegebenenfalls ist der bisherige Führerschein zunächst in einen Kartenführerschein umzutauschen.
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (auch aus einem EU-/EWR- oder in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat) oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen ein Jahr)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)
- Falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll - einen Nachweis der Fachkunde. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden.
Hinweis:
In Bremen sind noch keine geeigneten Stellen für den Nachweis der Fachkunde bestimmt. Dementsprechend bekommen Antragsteller zunächst eine Ausnahmegenehmigung und müssen den Nachweis der Fachkunde bei der nächsten Verlängerung vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Fristen
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (4-6 Wochen)
Kosten
Ersterteilung/Verlängerung: Gebühr 43.9 EUR
Führungszeugnis: Gebühr 13.0 EUR
Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein; inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei: Gebühr 30.3 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungs-dienste (sind in Bremen DRK, MHD, ASB, JUH, promedica)
- Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2024
Stichwörter
Fahrgastbeförderungsschein Verlängerung