Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beantragen

    Sie möchten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen?

    Beschreibung

    Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten auf Antrag Personen, die durch Krieg, militärischen oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind.

    Wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung können gewährt werden:

    • Beschädigtenrenten
      Die Höhe der Rente ist abhängig von Art und Schwere der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung. Neben der einkommensunabhängigen Grundrente sind weiter einkommensunabhängige Leistungen, wie z.B. Schwerstbeschädigtenzulage. Pflegezulage , Pauschbetrag für Kleider und Wäscheverschleiss, sowie auch einkommensabhängige Leistungen wie Berufschadensausgleich und Ausgleichsrente nach den Gegebenheiten möglich.
    • Hinterbliebenenrenten
      Es kann eine Witwenrente oder eine Witwenbeihilfe gewährt werden. Hierunter fallen die Grundrente, sowie die einkommensabhängige Ausgleichsrente und Schadensausgleich. Ergänzend kann ein Pflegeausgleich gewährt werden, wenn die Witwe eines Beschädigten mit Pflegezulage nach Stufe II diesen während der Ehezeit länger als 10 Jahre gepflegt hat.
    • Waisenrente/Waisenbeihilfe
      Neben der Grundrente ist eine einkommenabhängige Ausgleichrente möglich.
    • Elternrente
      Die Versorgung von Eltern ist insgesamt einkommensabhängig
    • Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
      Darunter verstehen wir Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Gewährung von orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren.
    • Kriegsopferfürsorge
      Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge, worunter insbesondere Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Erholungshilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Altenhilfe und Krankenbeihilfe fallen.

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für

    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
    • Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

    Aufgaben des Integrationsamtes:

    • Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
    • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

    • beschädigte Soldaten
    • Witwen und Waisen der Gefallenen
    • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

    Kriegsopferfürsorge erhalten Berechtigte nach dem BVG, wenn sie infolge der Schädigung oder Verlust des Hauptverdieners nicht in der Lage sind, ihren bestehenden Bedarf aus dem eigenen Einkommen und Vermögen zu decken.
    Personenkreis:

    • Beschädigte, die eine Beschädigtenrente eines Erwerbsunfähigen und Berufsschadensausgleich oder eine Pflegezulage erhalten.
    • Schwerbeschädigte (Grad der Schädigungsfolge 50 %), die das 60. Lebensjahr vollendet haben
    • Hinterbliebene, die voll erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben
    • sonstige Berechtigte

    Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

    Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English