Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Ermäßigtes Nahverkehrsticket / StadtTicket Bremen

    Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),
    • Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
    • Leistungen nach § 6b BKGG – Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe durch den Erhalt von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld

    Dann haben Sie Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

    Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen. Beachten Sie bitte das allgemeine Infoblatt "Information zum StadtTicket Bremen ab 01.03.2016" sowie die unten stehende aktuelle Information zum StadtTicket Bremen für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.03.2022. 

    Beschreibung

    Das ermäßigte Nahverkehrsticket / StadtTicket zum Preis von 29,70 Euro monatlich für Erwachsene und kostenlos für Kinder und Jugendliche berechtigt zur Nutzung aller Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

    Das StadtTicket Bremen für Erwachsene gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket übertragen werden.

    Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz

    Beschreibung

    Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfalzburger Straße 69 A

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29-33

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe

    Beschreibung

    Stadtticket

    Montag - Freitag 08.00 - 12:00 Uhr

    Nachmittags nur nach Terminabsprache

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansator 11

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 80638(Mo - Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr von 08:00 - 12:00)

    Fax: +49 421 361 69936

    E-Mail: fachdienst-teilhabe@afsd.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Passfoto

      nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bremen Pass oder anderen Nachweis über den Bezug von Leistungen
    • Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsdokument

      bei Flüchtlingen

    Voraussetzungen

    Berechtigt für den Erwerb eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind Personen, die

    • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    • Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, oder
    • Leistungen nach § 6b BKGG – Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe durch den Erhalt von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    In den Sozialzentren wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung für Erwachsene kostenfrei eine Kundenkarte des VBN ausgestellt.

    Die Gültigkeit der Kundenkarte entspricht der Gültigkeit des "Bremen-Pass" bzw. der Dauer des laufenden Leistungsbezuges. Mit der Kundenkarte kann dann in allen Kundencentern und allen weiteren Verkaufsstellen des VBN das vergünstigte Nahverkehrsticket  (StadtTicket) erworben werden.

    Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.

    Die Beantragung/Verlängerung des  StadtTickets ist auch von Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht, ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (Bremen-Pass, Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.

    Die Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:

    • Wer ist der Vollmachtgeber? - Nennung des Namens, der Adresse sowie des Geburtsdatums und des Geburtsortes.
    • Wer wird damit bevollmächtigt? - Der Bevollmächtigte sollte ebenfalls mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort genannt werden.
    • Was wird bevollmächtigt? - Benennung der konkreten Aufgabe (Beantragung oder Verlängerung StadtTicket). Außerdem sollte die Vollmacht zeitlich begrenzt werden. Dann verliert diese ihre Wirksamkeit ohne, dass sie zurückgegeben werden muss.
    • Die Unterschrift: - Die Unterschriften des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin und des/der Bevollmächtigten müssen ebenfalls enthalten sein.

    Fristen

    Die Anspruchsberechtigung besteht nur so lange, wie auch der Leistungsbezug nachgewiesen wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Ausstellung/ Verlängerung der Kundenkarte erfolgt unverzüglich nach Antragstellung und Prüfung der Leistungsberechtigung.

    Kosten

    Die VBN Kundenkarte ist kostenlos
    Kostenlos StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre

    für das StadtTicket Bremen für Erwachsene: Gebühr 29.7 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Sozialticket

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English