Gewerberegisterauszug

    Gewerbeauskunft

    Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.

    Beschreibung

    Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist die für Gewerbeauskünfte gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung zuständige Behörde.

    Eine einfache Auskunft zu dem Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes kann online unter https://gewerbeauskunft.bremen.de abgerufen werden.

    Möglich ist auch eine persönliche oder schriftliche Anfrage bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 Gewerbeordnung der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eie erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:

    • Handelsregistereintrag
    • An- und Abmeldedatum
    • Namen und Privatanschriften der Geschäftsführung
    • Frühere Betriebsanschrift, frühere Geschäftsführer*innen

    Online-Dienste

    eAuskunft

    ID: S100003_S1000030000523901

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    eMeldung

    ID: S100003_S1000030000524317

    Beschreibung

    eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    5.03 Gewerbemeldestelle - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenklosterhof 3

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Di,Do 08:00 - 12:00 Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit: Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88667(Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.)

    E-Mail: gewerbemeldestelle@wht.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bei erweiterten Gewerbeauskünften

      ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Nur bei einer erweiterten Gewerbeauskunft ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig. 

    Bei einer erweiterten Gewerbeauskunft als eAuskunft ist zusätzlich eine Registrierung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die eAuskunft (https://gewerbeauskunft.bremen.de) können alle aktuell in Bremen gemeldeten Gewerbebetriebe online abgerufen werden. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der freien Berufe wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.

    Das Auskunftsersuchen über einen Gewerbebetrieb kann auch schriftlich oder persönlich bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt werden.

    Für erweiterte Gewerbeauskünfte sind der Nachweis eines rechtlichen Interesses und eine Registrierung notwendig. Den Antrag finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich unter "Weitere Informationen".

    Kosten

    gebührenfrei: einfache Gewerbeauskunft im automatisierten Verfahren
    Die Gebühr ist sofort fällig. Bei der schriftlichen Erteilung der Auskünfte wird ein Gebührenbescheid übersandt.

    einfache Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung: Gebühr 8.0 EUR

    erweiterte Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung: Gebühr 16.0 EUR

    erweiterte eAuskunft Hierfür wird der Gebührenbescheid quartalsweise zugesandt.: Gebühr 13.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Gewerberegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English