Gewerbeauskunft
Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
Beschreibung
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist die für Gewerbeauskünfte gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung zuständige Behörde.
Eine einfache Auskunft zu dem Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes kann online unter https://gewerbeauskunft.bremen.de abgerufen werden.
Möglich ist auch eine persönliche oder schriftliche Anfrage bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 Gewerbeordnung der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eie erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:
- Handelsregistereintrag
- An- und Abmeldedatum
- Namen und Privatanschriften der Geschäftsführung
- Frühere Betriebsanschrift, frühere Geschäftsführer*innen
Online-Dienste
eAuskunft
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
eMeldung
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
5.03 Gewerbemeldestelle - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Di,Do 08:00 - 12:00 Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit: Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.
Kontakt
Telefon: (0421) 361-88667(Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.)
E-Mail: gewerbemeldestelle@wht.bremen.de
erforderliche Unterlagen
- Bei erweiterten Gewerbeauskünften
ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.
Formulare
Voraussetzungen
Nur bei einer erweiterten Gewerbeauskunft ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig.
Bei einer erweiterten Gewerbeauskunft als eAuskunft ist zusätzlich eine Registrierung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die eAuskunft (https://gewerbeauskunft.bremen.de) können alle aktuell in Bremen gemeldeten Gewerbebetriebe online abgerufen werden. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der freien Berufe wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.
Das Auskunftsersuchen über einen Gewerbebetrieb kann auch schriftlich oder persönlich bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt werden.
Für erweiterte Gewerbeauskünfte sind der Nachweis eines rechtlichen Interesses und eine Registrierung notwendig. Den Antrag finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich unter "Weitere Informationen".
Kosten
Die Gebühr ist sofort fällig. Bei der schriftlichen Erteilung der Auskünfte wird ein Gebührenbescheid übersandt.
einfache Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung: Gebühr 8.0 EUR
erweiterte Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung: Gebühr 16.0 EUR
erweiterte eAuskunft Hierfür wird der Gebührenbescheid quartalsweise zugesandt.: Gebühr 13.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Gewerberegisterauskunft