Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb der Stadt Bremen verlegt wird.

    Online-Dienst

    eMeldung

    ID: S100003_S1000030000524317

    Beschreibung

    eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    5.03 Gewerbemeldestelle - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenklosterhof 3

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Di,Do 08:00 - 12:00 Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit: Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88667(Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.)

    E-Mail: gewerbemeldestelle@wht.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

      - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
      - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

    • ausgefülltes Gewerbe-Abmeldeformular

      (Die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich, siehe Verfahren. Bei einem Termin vor Ort müssen Sie das Formular nicht vorab ausfüllen.)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bei Personengesellschaften ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter eine eigene Gewerbeabmeldung erforderlich.
    • Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit die Gewerbeabmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.
      [H3 Online Dateneingabe (siehe Button rechts oben "Weitere Informationen"):]. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt.
    • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
    • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
    • Die Gewerbeabmeldung kann auch persönlich oder schriftlich erfolgen.
    • Hinweisen möchten wir auf einen besonderen Service für Gewerbetreibende: Die Gewerbeabmeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentrale Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - abgewickelt werden (siehe Zuständige Stellen).

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg))

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Gewerbeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English