Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehe: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Wir möchten im Ausland heiraten.

    Beschreibung

    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden auf dem Ehefähigkeitszeugnis aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.

    Ansprechpartner

    Standesamt Bremen-Mitte

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
    standesamtmitte@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
    ehe@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt: 
    geburten@inneres.bremen.de

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt. 
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
      urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollerallee 79

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do,Fr 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Am Seiteneingang ist ein Fahrstuhl vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Bremen-Nord

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:

    standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:

    geburtennord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:

    ehenord@inneres.bremen.de.

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An der standesamtlichen Eheschließung im Trauzimmer des Standesamtes Bremen-Nord können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar und der Trauzeugen (maximal 2) zusätzlich maximal 15 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Fotograf:innen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu erteilen die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In der Klinik liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Nord erfolgen:
      standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de)
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Str. 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Fahrstühle sind vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
    • aktuelle, beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland)
    • Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
    • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde mit Angabe des Familienstands und der Staatsangehörigkeit

      erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde (auch bei Wohnsitz im Ausland)

      Sind Sie in Bremen angemeldet und besteht keine Auskunftssperre zu Ihren Meldeamtsdaten, dann ist die Vorlage einer Meldebescheinigung nicht erforderlich

    • für ausl. Staatsangehörige: Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)

      Wichtig: Ausländische Urkunden sind ggf. von der Deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat zu legalisieren bzw. mit einer Apostille zu versehen (Auskünfte hierzu können vom Standesamt erteilt werden).

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Aus diesem Grunde sind Unterlagen beider Verlobter erforderlich (auch bei Wohnsitz im Ausland). Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskünfte erteilen die jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten inländischen Wohnsitz hatte. Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem im Inland anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Monate ((Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses))

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich.

    Kosten

    wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: Gebühr 52.0 EUR

    wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist ohne inhaltliche Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung: Gebühr 88.0 EUR

    wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist mit inhaltlicher Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung.: Gebühr 132.0 EUR

    Versicherung an Eides statt (soweit erforderlich): Gebühr 33.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Standesamt Bremen-Nord ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English