Gebäudeeinmessung beantragen
Möchten sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?
Beschreibung
Alle Gebäudeeigentümer:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedwede Gebäude amtlich einmessen zu lassen. (§ 11 Vermessungs- und Katastergesetz)
Die Vollständigkeit des Gebäudenachweises im Liegenschaftskataster dient insbesondere den Erfordernissen von Planung und Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie dem Umwelt- und Naturschutz.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737
Ansprechpartner
Landesamt GeoInformation Bremen
Beschreibung
Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.
Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen
- der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
- der Erhebung bodenbezogener Abgaben
- der hoheitlichen Stadtplanung
- allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
- der zugehörigen Investitionstätigkeit.
Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.
Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ulrich Eckardt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 9608090
E-Mail: info@vbeckardt.de
Internet
Weitere Informationen
Aufzug vorhanden.
1. OG links
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sebastian Horst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 - 62 32 23
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 471 590 3307
E-Mail: vermamt@magistrat.bremerhaven.de
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Henning Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Beauftragung durch Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Bauträger:innen, Architekt:innen
- Das Gebäude muss soweit fertiggestellt sein, dass sich der Grundriss nicht mehr verändert.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
- Fachliche Weisung Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) vom 3. Juni 2019 , zuletzt geändert durch Verfügung vom 25. Oktober 2020
- Kostenverordnung Bau (BauKostV)
Verfahrensablauf
- Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich)
- Unterlagenvorbereitung
- Abstimmung des Vermessungstermins
- Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
- Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Gebäudepunkte
- Prüfung der Messung
- Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster
- Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
- Rechnungserstellung
- Schlussprüfung
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (Widerspruchsfrist gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Vermessung