Grundstücksvermessung Durchführung

    Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen

    Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.

    Beschreibung

    Die Lage der Grenzen Ihres Grundstücks ist im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Mit Hilfe dieses Nachweises wird vor Ort der Grenzverlauf durch eine:n Vermessungsingenieur:in präzise festgestellt und mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen o.ä. dauerhaft gekennzeichnet. Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune werden dokumentiert. Sie selbst und alle beteiligten Nachbar:innen werden zu einem Termin vor Ort eingeladen. Dort wird allen Beteiligten das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung  bekannt gegeben. Das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung wird in einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde hat Beweiskraft vor Gericht. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie dieser Urkunde.

    Hinweis: Grenzzeichen, die auch  "Abmarkungen" genannt werden, stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Wer sie absichtlich entfernt oder verändert macht sich strafbar.

    Online-Dienst

    Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen

    ID: S100003_S1000030001475121

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Herr Jannik Penczek      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-5597
    • Herr Feyzi Sönmezsoy      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-16492
    • Herr Tom Wolfgart      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-10737

    Ansprechpartner

    Landesamt GeoInformation Bremen

    Beschreibung

    Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.

    Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen

    • der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
    • der Erhebung bodenbezogener Abgaben
    • der hoheitlichen Stadtplanung
    • allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
    • der zugehörigen Investitionstätigkeit.

    Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.

    Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lloydstraße 4

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ulrich Eckardt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansator 5

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Aufzug vorhanden.

    1. OG links

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sebastian Horst

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Flex-Straße 2

    28755 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Henning Schaefer

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderstraße 27

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderstraße 27

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Das betroffene Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
    • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte oder Bevollmächtigte eines der Grundstücke, die der  festzustellenden Grenze anliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Schriftlicher Antrag (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich) durch den:die Antragsteller:in.
    2. Abstimmung des Messungstermins durch das Landesamt GeoInformation Bremen.
    3. Durchführung der örtlichen Messung und Mitteilung des Termins vor Ort, eventuell zeitlich versetzt.
    4. Bekanntgabe an alle nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden einer Kopie der Urkunde.
    5. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster
    6. Versenden des Kostenbescheides, bei Veränderungen im Liegenschaftskataster Versenden der Veränderungsmitteilungen.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat (Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen Grenzfeststellung und Abmarkung.)

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 3-4 Wochen nach Antragseingang wird die örtliche Vermessung durchgeführt
    Nach ca. 7 Wochen nach Antragseingang ist die Vermessung ins Liegenschaftskataster übernommen und der Kostenbescheid dem Kostenpflichtigen zugestellt.

    Kosten

    Bruttokosten in Abhängigkeit der Zahl der festgestellten Grenzpunkte sind beim Landesamt GeoInformation Bremen zu erfragen. Es fallen die gleichen Gebühren an wie bei einem ÖbVI.

    (brutto) bei 1 Grenzpunkt: Gebühr 1288.5 EUR

    (brutto) bei 2 Grenzpunkten: Gebühr 1735.5 EUR

    (brutto) bei 4 Grenzpunkten: Gebühr 2629.5 EUR

    (brutto) bei 3 Grenzpunkten: Gebühr 2182.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Angabe der betroffenen Flurstücke: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstücksnummer

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Vermessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English