Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme
Individuelle Beförderung für Menschen mit Behinderung beantragen
Wenn Sie als Mensch mit Behinderung in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie eine Unterstützung bei der Mobilität beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie auf besondere Transportangebote angewiesen sein. Sie können dann die Zahlung einer Beförderungspauschale oder eines Beförderungsbudgets beantragen, um die für Sie anfallenden Mehrkosten ganz oder teilweise abzudecken.
Wenn Sie
Wenn Sie regelmäßig einen höheren Beförderungsbedarf haben, weil Sie
Wenn Sie
- ein Spezialfahrzeug mit Rampe zur Beförderung mit Ihrem Rollstuhl benötigen, können Ihnen bis zu 120,00 EUR monatlich gewährt werden.
- ein Spezialfahrzeug mit Rampe und Hilfestellung beim Verlassen/Betreten Ihrer Wohnung oder regelmäßig aufgesuchter Zielorte benötigen, weil diese nicht barrierefrei erreichbar sind, können Ihnen bis zu 160,00 EUR monatlich gewährt werden.
Wenn Sie regelmäßig einen höheren Beförderungsbedarf haben, weil Sie
- sich intensiv ehrenamtlich engagieren
- besonders wichtige Kontakte aufrechterhalten müssen
- an Interessen- oder Sportgruppen teilnehmen, die für Sie wesentlich sind, um Ihrer Isolation entgegenzuwirken
zuständige Stelle
Bezirksamt Wandsbek
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Wissensmanagement und Servicecenter (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Wissensmanagement und Servicecenter)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Wissensmanagement und Servicecenter
Beschreibung
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Wissensmanagement und Servicecenter
Adresse
Hausanschrift
U-/S-Bahnen/Busse Berliner Tor
Kontaktperson
EH Servicecenter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-9494
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ärztliche Atteste oder Berichte, aus denen sich Ihre Mobilitätseinschränkung unter Angabe der Diagnosen ergibt.
- Gegebenenfalls: Bescheid über die Feststellung einer Behinderung, Pflegegutachten
Voraussetzungen
- Sie haben eine Behinderung.
- Sie haben einen regelmäßigen Beförderungsbedarf.
- Die Nutzung von Bussen und Bahnen ist für Sie nicht möglich oder zumutbar.
- Es gibt keine Angehörigen, die Sie im eigenen Fahrzeug befördern können
Rechtsgrundlage(n)
§ 113 Abs. 1 und 2 Nr. 7 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__113.html
§ 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__83.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__113.html
§ 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__83.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein und nutzen dazu das bereitgestellte Antragsformular.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Monaten
Kosten
Das Antragsverfahren ist kostenfrei.
Beförderungskosten, die über die bewilligte Beförderungspauschale beziehungsweise das Beförderungsbudget hinausgehen, müssen Sie selbst tragen.
Beförderungskosten, die über die bewilligte Beförderungspauschale beziehungsweise das Beförderungsbudget hinausgehen, müssen Sie selbst tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Leistungsrecht-EH (Wandsbek) am 15.11.2024