Ausbuchung eines Grundstücks aus dem Grundbuch
Beschreibung
Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit, zum Beispiel Grundstücke des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Kirchen oder öffentliche Wege.
Ein Grundstück, dass von der Buchungspflicht befreit ist, aber schon im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag des Eigentümers aus dem Grundbuch wieder ausgetragen werden, das heißt ausgebucht werden. Dies setzt voraus, dass Belastungen des Grundstücks nicht vorhanden sind. Belastungen sind beispielsweise Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte oder andere Rechte.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Erläuterung zu Endnummer (Endn:
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit (Antragsannahme von 9-12 Uhr)
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Harburg
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Blankenese
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Schriftlicher Antrag des Eigentümers
- Ihr Grundstück muss vom Buchungszwang befreit sein. Das gilt für Grundstücke des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer Kommunalverbände, der Kirchen, für Eigentümer von Wasserläufen, öffentlichen Wegen, sowie für Grundstücke, welche einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnunternehmen gewidmet sind.
- Es liegen keine Belastungen des Grundstücks in Abteilung II und Abteilung III des Grundbuchs vor.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Wenn Sie vom Buchungszwang des Grundbuchs befreit sind, stellen Sie den Antrag auf Ausbuchung bei dem Grundbuchamt, das das jeweilige Grundbuch für das Grundstück führt.
- Das Grundbuchamt prüft Ihren Antrag
- Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt den Ausbuchungsvermerk in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ein.
- Werden alle auf einem Blatt eingetragenen Grundstücke ausgebucht, so wird das Grundbuchblatt geschlossen.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Ausbuchung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 11.11.2024
Stichwörter
Grundstück ausbuchen