Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen Erteilung

    Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen beantragen

    Natürliches Mineralwasser, das Sie gewerblich in Verkehr bringen möchten, muss vorher ein amtliches Anerkennungsverfahren durchlaufen. Sie benötigen eine Genehmigung, um die Quelle zu nutzen, aus der Sie das Mineralwasser entnehmen möchten.

    Beschreibung

    Natürliches Mineralwasser ist ein Grundwasser, das seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren Quellen gewonnen wird. Es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen. Seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant. Es ist unbehandelt oder darf nur wenigen, genau vorgeschriebenen Behandlungsverfahren unterworfen werden.
    Natürliches Mineralwasser darf nur aus solchen Quellen gewonnen werden, für die die zuständige Behörde eine Nutzungsgenehmigung erteilt hat. Die Nutzungsgenehmigung wird auf Antrag erteilt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu den Unterlagen entnehmen Sie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser (AVV Mineralwasser) (Ziffer 4).
    • Dazu zählen insbesondere:
    • Betriebsbeschreibung
      • Verzeichnis der Quellnutzungen
      • Beschreibung der Quellnutzungen
      • Beschreibung der Betriebsanlagen
      • Beschreibung der Betriebsfunktionen
    • gegebenenfalls Mischungsverhältnis der einzelnen Entnahmestellen
    • Beschreibung beziehungsweise Skizze des jeweiligen Brunnenausbaus
    • wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde
    • chemische und mikrobiologische Analysen des jeweiligen Rohwassers am Quellaustritt, bei einer Quellnutzung mit mehreren Entnahmestellen die des Mischwassers
    • chemische und mikrobiologische Flaschenanalyse
    • weitere Unterlagen können erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Durch eine fachgutachtliche Beurteilung ist nachgewiesen, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Die zur Nutzung bestimmten Einrichtungen sind so beschaffen, dass Verunreinigungen vermieden werden.
    • Die zur Nutzung bestimmten Einrichtungen sind so beschaffen, dass die Eigenschaften erhalten bleiben, die das Wasser am Quellaustritt besitzt und die seinen Charakter als natürliches Wasser begründen.
     
    Hierzu müssen insbesondere
    • die Quelle und der Quellaustritt gegen die Gefahren einer Verunreinigung geschützt sein,      Fassungen, Rohrleitungen und Wasserbehälter aus einem für das Mineralwasser geeigneten Material bestehen und derart beschaffen sein, dass sie keine nachteilige chemische, physikalisch-chemische und mikrobiologische Veränderung des Wassers verursachen,
    • die Nutzungseinrichtungen, insbesondere die Flaschenreinigungs- und Abfüllanlagen, den hygienischen Anforderungen genügen,
    • die Behältnisse so behandelt oder hergestellt sein, dass sie die mikrobiologischen und chemischen Merkmale des Mineralwassers nicht verändern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Nutzungsgenehmigung wird durch einen Bescheid erteilt. Der Bescheid hat eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    • Senden Sie Ihren schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Die einzureichenden Antragsunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen.
    • Die eingereichten Unterlagen werden umfassend fachgutachterlich geprüft und beurteilt. Darin eingeschlossen ist eine gemeinsame Vor-Ort-Kontrolle der zuständige Stelle mit dem zuständigen Veterinär- und
    • Per Post erhalten Sie dann die erteilte Nutzungsgenehmigung oder gegebenenfalls einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags.
    • Sie erhalten einen Bescheid und den Gebührenbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Fristen

    Sie benötigen die Nutzungsgenehmigung, bevor Sie das Mineralwasser aus der Quelle entnehmen und gewerbliche nutzen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert je nach Umfang des Vorgangs bis zu 3 Monaten, nachdem alle Unterlagen der zuständigen Stelle vollständig vorliegen.

    Kosten

    Die Gebühren betragen 250 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Lebensmittelüberwachung Hamburg (BJV) am 06.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Mineralwasser fördern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en