Grundpfandrechte im Grundbuch Eintragung

    Belastung eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld, Bestellung des Grundpfandrechts

    Zur Absicherung eines Kredites können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger ein Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) an Ihrem Grundstück bestellen und ins Grundbuch eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger (derjenige von dem Sie das Geld bekommen) zur Absicherung der Kreditsumme Ihr Grundstück zum Pfand anbieten und zu ihren oder seinen Gunsten eine Hypothek oder eine Grundschuld (so genannte Grundpfandrechte) im Grundbuch eintragen lassen.
    Sollten Sie die Kreditforderung nicht zurückzahlen, kann das belastete Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung versteigert werden. Ihr Gläubiger bekommt aus dem Erlös sein Geld wieder.  
     
    In der Praxis hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek durchgesetzt, denn die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung (einen bestimmten Kredit), während die Grundschuld beliebig oft als Sicherheit auch für neue Kredite verwendet werden kann, allerdings nur bis zum eingetragenen Betrag der Grundschuld.
     
    Sie als Eigentümer und beispielsweise eine kreditgewährende Bank regeln deshalb in einem weiteren Vertrag (dem sogenannten Sicherungsvertrag), welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden sollen. Sie sollten sich, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen.
     
    Grundpfandrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundpfandrecht kann bei einer Notarin oder einem Notar bestellt werden. Sie können dort die Erklärungen, die für die Eintragung, eines Grundpfandrechtes erforderlich sind, abgeben. Der Notar bereitet die Unterlagen vor, erklärt die oft recht komplizierten Klauseln und sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt bietet voraussichtlich bis Freitag, 31.01.2025 eine persönliche Sprechzeit nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr an. 
     

    Weitere Informationen

    Das Fax ist fristwahrend.
    Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

    Weitere Informationen

    Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend. 

    Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

    Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
    Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
    Endnummer: 6 und 1.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Fehlende Sprachbezeichnung

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. 
     

    Weitere Informationen

    Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
    Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
    Endnummer: 76 und 01.
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

    Kontaktperson

    • Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
      Hausanschrift

      Caffamacherreihe 20

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 43-3953

      Fax: +49 40 4279-83238

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    Entweder Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar müssen den schriftlichen Eintragungsantrag stellen. Der Antrag kann auch von dem begünstigten Kreditgeber (Bank) gestellt werden.
    Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt, welches Recht mit welchem Inhalt (z.B. Zinsen) eingetragen werden soll
    • Bewilligungserklärung
    Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung muss von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt oder beurkundet sein.
    Auch hier muss der Inhalt des Rechts klar sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
    Insbesondere sind anzugeben:
    • was für ein Grundpfandrecht bestellt werden soll (Grundschuld, Hypothek, mit oder ohne Brief)
    • für wen es bestellt werden soll (Gläubiger)
    • eventuell das Gemeinschaftsverhältnis, wenn das Recht für mehrere Personen bestellt werden soll
    • die Höhe der Forderung (Kreditsumme)
    • Zinsen
    • Zinsbeginn
    • Zinsfälligkeit
    • Nebenleistungen
    • Fälligkeit der Nebenleistung
    • Kapitalfälligkeit

    Voraussetzungen

    Voreintragung
    Zur Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie oder der Kreditgeber (Gläubiger) stellt den Antrag auf Eintragung des Grundpfandrechts in Ihrem Grundbuch bei dem für Sie zuständigen Grundbuchamt.
    • Reichen Sie Ihre Eintragungsbewilligung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form ein. Die Beglaubigung können Sie bei einem Notar durchführen lassen.
    • Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen und fordert Unterlagen nach, falls etwas fehlt.
    • Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt das Grundpfandrecht in das Grundbuch ein.
    • Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung informiert.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Grundbuchamt ab.

    Kosten

    Volle Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts siehe Anlage 1 Nr. 14122 Kostenverzeichnis zum GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Wenn Sie sich als Grundstückseigentümer in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung so unterworfen hat, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll und diese Unterwerfung auch im Grundbuch eingetragen ist, braucht die Bank den Grundstückseigentümer nicht vor Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen, sondern kann direkt gegen Sie vollstrecken.
    • Eine solche Unterwerfungserklärung finden Sie in den Formularen für Grundschulden. Vollstreckt der Gläubiger aber zu Unrecht, steht dem Eigentümer selbstverständlich der Rechtsweg offen, um sich zu verteidigen.
    Bitte beachten Sie:
    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hypothek eintragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en