Ergänzungspflegschaft Anordnung
Ergänzungspfleger Bestellung
Ein Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern beziehungsweise der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten tatsächlich oder rechtlich verhindert sind.
Beschreibung
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person, nämlich den sogenannten Ergänzungspfleger. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
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Amtsgericht Hamburg-Altona
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Amtsgericht Hamburg-Altona
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S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
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Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
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S2/RE1/Busse Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
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S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
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U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
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U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
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U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Eine Pflegschaft ist keine Leistung, die im eigentlichen Sinn beantragt wird. Sie wird eingerichtet, wenn dem Amtsgericht bekannt wird, dass eine Pflegschaft erforderlich ist.
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn
- sorgeberechtigte Elternteile darauf hinweisen, dass sie mit einer Situation überfordert sind,
- eine Behörde darauf hinweist, dass eine Pflegschaft erforderlich erscheint,
- in einem Gerichtsverfahren festgestellt wird, dass eine Pflegschaft eingerichtet werden muss.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerde
Verfahrensablauf
- Das Amtsgericht bestellt eine geeignete Person als Ergänzungspfleger per Beschluss, wenn bekannt wird, dass eine Pflegschaft erforderlich ist.
- Wem die Führung der Pflegschaft übertragen wird, entscheidet das Amtsgericht.
- Die Bestellungsurkunde legt den Zuständigkeitsbereich des Ergänzungspflegers fest.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers erfolgt zeitnah.
Kosten
In dem Beschluss über die Ergänzungspflegschaft wird festgesetzt, wer die Kosten des Verfahrens und der Pflegschaft zu tragen hat. Die Entscheidung hängt ab vom Anlass und Inhalt der Ergänzungspflegschaft.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 20.09.2024
Stichwörter
Interessenskollision Kind Eltern im Prozess