Vergütung für den Vormund Bewilligung
Vergütungsbewilligung für den Vormund
Wenn Sie eine Vormundschaft beruflich führen, können Sie dafür eine Vergütung verlangen. Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Die Vergütung beträgt für jede Stunde 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
- auf 29,50 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
- auf 39 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.
- Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich ersetzt.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
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Amtsgericht Hamburg-Altona
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Amtsgericht Hamburg-Altona
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Hausanschrift
S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
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Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
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S2/RE1/Busse Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
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S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
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Amtsgericht Hamburg-Harburg
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Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
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U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
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U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
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U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
erforderliche Unterlagen
- Formlosen Antrag auf Vergütung
- Belege
Voraussetzungen
Bei beruflich geführten Vormundschaften kann eine Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz geltend gemacht werden.
Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften kann eine Aufwandspauschale oder Ersatz zur Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften kann eine Aufwandspauschale oder Ersatz zur Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerde
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Vergütung für die von Ihnen geführte Vormundschaft, bei dem zuständigen Familiengericht.
- Legen Sie die erforderlichen Belege bei.
- Begründen Sie gegebenenfalls, warum eine höhere Vergütung in diesem Fall gerechtfertigt ist.
- Das Familiengericht prüft Ihren Antrag.
- Es fordert Unterlagen bei Bedarf nach.
- Sie erhalten die Bewilligung Ihrer Vergütung.
- Ihre Vergütung wird Ihnen ausgezahlt.
Fristen
Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale (für ehrenamtlichen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 6 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird.
Der Anspruch auf Vergütung (für den berufsmäßigen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.
Der Anspruch auf Vergütung (für den berufsmäßigen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 20.09.2024
Stichwörter
Geld für Vormundschaft