Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
Anerkennung der Adoption eines ausländischen Kindes
Wenn Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Die Anerkennung wird durch das Familiengericht per Beschluss ausgesprochen.
Beschreibung
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Adresse
Hausanschrift
S2/RE1/Busse Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Adresse
Hausanschrift
S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Adresse
Hausanschrift
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Adresse
Hausanschrift
U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
erforderliche Unterlagen
Für ein Adoptionsverfahren werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
Ausländische Urkunden benötigen eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
- Notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- Einwilligungserklärungen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Annehmenden
- Staatsangehörigkeitsnachweise der Beteiligten
- Meldebescheinigungen der Beteiligten
- Gesundheitszeugnisse der Beteiligten
- polizeiliche Führungszeugnisse der Annehmenden Einkommensnachweise der Annehmenden
Ausländische Urkunden benötigen eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung für die Adoption eines Kindes ist, dass sie dem Wohl des Kindes dient und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses mit hoher Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden kann.
Die Minderjährigen-Adoption ist nur möglich, wenn das Kind bei Ausspruch der Adoption noch nicht 18 Jahre alt ist.
Weitere Voraussetzungen sind
Die Minderjährigen-Adoption ist nur möglich, wenn das Kind bei Ausspruch der Adoption noch nicht 18 Jahre alt ist.
Weitere Voraussetzungen sind
- die Befähigung der Annehmenden, Eltern für dieses Kind zu sein
- eine angemessene Adoptionspflegezeit
- das Vorliegen der Einwilligungserklärungen der Beteiligten
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Ablehnung des Antrags ist mit der Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG anfechtbar.
Verfahrensablauf
- Sie müssen die erforderlichen Unterlagen als notariell beglaubigte Erklärungen beim Familiengericht einreichen.
- Sie können mit der Einreichung auch einen Notar beziehungsweise eine Notarin beauftragen.
- Haben Sie eigene Kinder, wägt das Gericht ab, ob deren überwiegende Interessen der Adoption entgegenstehen.
- Dies könnte dann der Fall sein, wenn folgende Ansprüche unangemessen geschmälert würden:
- Unterhaltsansprüche
- erbrechtliche Ansprüche
- Auch wenn der oder die Anzunehmende selbst Kinder hat, prüft das Gericht, ob deren überwiegende Interessen der Annahme entgegenstehen. Deshalb haben die Kinder beider Parteien ein Anhörungsrecht.
- Wenn die Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen, spricht das Gericht die Annahme durch Beschluss aus.
- Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
- Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Fristen
Der Antrag auf Minderjährigen-Adoption sollte rechtzeitig vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Familiengericht abhängig.
Kosten
- Es fallen Kosten für die Beurkundung des notariellen Antrags sowie die Ausstellung der Dokumente an.
- Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes ist kostenlos.
- Die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt ist kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 20.09.2024
Stichwörter
Adoption