Beschäftigungsduldung Erteilung

    Beschäftigungsduldung beantragen

    Als ausreisepflichtige Person können Sie eine Beschäftigungsduldung erhalten.

    Beschreibung

    Eine Beschäftigungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung für ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Eine Beschäftigungsduldung ermöglicht Ihnen, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, um einer Beschäftigung nachzugehen.
    Um eine Beschäftigungsduldung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese Beschäftigungsduldung schützt Sie vor einer Abschiebung, solange Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 7.30-13.30 Uhr und nach Vereinbarung - Freitag geschlossen

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Passersatz, Ausweis)
    • Ablehnender Asylbescheid oder Duldung
    • Arbeitsvertrag
    • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
    • Wohnungsgeberbestätigung, Nachweis über die Miethöhe
    • Sprachzertifikat
    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    • Sie halten sich seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen geduldet in Deutschland auf.
    • Sie haben seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Wochenstundenanzahl von mindestens 20 Stunden.
    • Es handelt sich bei Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin nicht um eine Leiharbeitsfirma.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Beschäftigung vollständig eigenständig sichern und sind nicht auf Sozialleistungen angewiesen.
    • Ihre Identität ist vollständig geklärt oder Sie haben nachweislich alles Zumutbare getan, um einen gültigen Pass oder Passersatz zu beschaffen.
    • Sie verfügen über hinreichende mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachzertifikat A2)
    • Sie haben keine schwerwiegenden Straftaten begangen.
    • Sie wurden nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 60d Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60d.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob die für Sie zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der zuständigen Stelle. Im Fall der Online-Antragsstellung setzt sich die zuständige Stelle nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die Beschäftigungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Es gibt keine festgelegte Frist, innerhalb derer ein Antrag auf Beschäftigungsduldung gestellt werden muss. Allerdings sollte der Antrag von Ihnen gestellt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, um einen nahtlosen Übergang und Schutz vor Abschiebung zu gewährleisten.

    Eine Beschäftigungsduldung wird in der Regel für 30 Monate erteilt. Diese Dauer kann jedoch variieren, abhängig von den individuellen Umständen und den Entscheidungen der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    56,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M32 Assistenz am 13.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en