International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung

    Anerkennung des International Baccalaureate Diploma oder Diplôme du Baccalauréat International beantragen.

    Wenn Sie das „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ erworben haben und sich in Hamburg auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bewerben möchten, können Sie eine Bewertung (Anerkennung) beantragen.

    Beschreibung

    Sie haben Ihr „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ erworben und möchten sich in Hamburg auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bewerben. Dafür kann es erforderlich sein, dass Sie nachweisen, welchen Schulabschluss Sie nach unserem Gesetz haben und müssen einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploma bzw. Diplôme stellen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Schulinformationszentrum (SIZ) (Schulinformationszentrum (SIZ))

    Aktuelles

    Schulinformationszentrum (SIZ)

    Beschreibung

    Schulinformationszentrum (SIZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 125a

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (zu finden unter https://www.hamburg.de/bsb/siz), wenn Sie noch  minderjährig sind, mit Unterschrift und Identitätsnachweis der Sorgeberechtigten.
    • Ihr Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Pass und Hamburger Meldebestätigung, bei Namensänderung z.B. die Heiratsurkunde).
    • Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, ist eine schriftliche Bestätigung über ein konkretes Beschäftigungsangebot eines Hamburger Ausbildungs- oder Arbeitgebers erforderlich, damit Ihr Antrag in Hamburg bearbeitet wird.
    • Aktueller, vollständiger und unterschriebener Lebenslauf mit Angaben zu Schulbesuchs- und ggf. Studienzeiten und  Angabe des Einreisedatums in die BRD
    • Vollständiges „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ (mit Fächer- und Notenübersicht) in der Originalsprache 
    • Übersetzung aller fremdsprachlichen Dokumente in die deutsche Sprache einer dafür beeidigten Person (zu finden unter https://www.justiz-dolmetscher.de).
    Auf eine Übersetzung wird verzichtet, wenn Ihr Zeugnis von der Schule in englischer Sprache ausgestellt wurde.

    Voraussetzungen

    Sie wohnen in Hamburg oder haben ein konkretes Ausbildungs- bzw. Arbeitsangebot einer Hamburger Firma, Sie besitzen Ihr vollständiges Diploma bzw. Diplôme und erfüllen die Bestimmungen der Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. jeweils geltenden Fassung)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16.04.1997 (in der jeweils geltenden Fassung)
    § 48 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16.04.1997 (in der jeweils geltenden Fassung)
    Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“

    Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“
     
     

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei der absendenden Dienststelle Widerspruch eingelegt werden. Hinweis: Ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.  

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihres „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ per E-Mail (möglichst im PDF-Format) an
     
    auslandszeugnisse@bsb.hamburg.de
     
    oder per Post (einfache Kopien) an
     
    Behörde für Schule und Berufsbildung
    Schulinformationszentrum
    -Zeugnisanerkennung-
    Postfach 761048
    D-22060 Hamburg
     
    senden.
     
    Wenn Ihre Unterlagen formal vollständig sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Ihr Antrag wird zur inhaltlichen Vorprüfung weitergeleitet.
    Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück mit der Information, welche Unterlagen für den  vollständigen Antrag nötig sind und reichen ihn erneut ein.
     
    Sobald Ihre Unterlagen inhaltlich vorgeprüft wurden, erhalten Sie zunächst eine vorläufige Anerkennungsbescheinigung (per Post bzw. E-Mail) oder einen direkten Terminvorschlag zur Vorlage der Originalunterlagen.
     
    Sollte sich bei der inhaltlichen Prüfung herausstellen, dass weitere Dokumente (z.B. einzelne Jahreszeugnisse) erforderlich sind, setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Bitte achten Sie darauf, dass wir während des gesamten Anerkennungsverfahrens Ihre aktuellen Kontaktdaten haben und prüfen regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen und erfolgt nach Eingangsdatum der vollständigen Antragsunterlagen.

    Kosten

    Das Antragsverfahren ist gebührenfrei.
    Kosten, die durch erforderliche Übersetzungen in die deutsche Sprache entstehen, sind von den Antragstellenden zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Anerkennung des Schulinformationszentrums ist nicht für die Bewerbungen und Immatrikulationen an den Hamburger Hochschulen gültig.

    Eventuell können aber die im Ausland erworbene Studienleistungen in die Bewertung/Anerkennung als Schulabschluss einbezogen werden.

    Ein Hochschulabschluss aus dem Ausland kann – für Bewerbungen auf dem Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt – maximal als vergleichbar mit der "Allgemeinen Hochschulreife" bewertet werden.

    Eine inhaltliche Bewertung der erworbenen Hochschulqualifikation für die direkte Berufsausübung oder Fortsetzung eines Studiums ist damit nicht verbunden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bewertung ausländischer Schulabschlüsse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en