Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Internet
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Bebauungsplanverfahren-N
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Kontaktperson
BABergedorf-Stadt und Landschaftsplanung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Geschäftsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach tel. Vereinbarung
Kontaktperson
Stadt- und Landschaftsplanung (Wandsbek)
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung-Geschäftsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kontaktperson
Stadt- und Landschaftsplanung Mitte
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Bebauungsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Bebauungsplanung (Eimsbüttel)
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 14-16, Do 13.30-15.30 Uhr
Kontaktperson
A-SL-1 Stadt- und Landschaftsplanung-A
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6019
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html
4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html
§ 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
§ 13 Absatz 2 Nummer 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__13.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- online,
- schriftlich,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange geben Sie Ihre Stellung spätestens 30 Tage nach der Aufforderung ab.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch OZG - Bauen und Wohnen am 17.11.2023