Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Begleitung

    Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

    Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.

    Beschreibung

    Wenn sich die Lebensumstände in der ursprünglichen Familie eines Pflegekindes langfristig nicht verbessern, kann es auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht werden. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen. Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.
    Der Pflegekinderdienst oder die Pflegeperson/ en kann auch selbst den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die Dienstleistung wird aktuell von dem Rauhen Haus für den Bezirk Hamburg-Mitte übernommen.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    BA Bergedorf - Pflegekinderdienst (BA Bergedorf - Pflegekinderdienst)

    Aktuelles

    BA Bergedorf - Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    BA Bergedorf - Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-16, Fr. 9-14 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterstraße 116, 4. OG

    20259 Hamburg

    U2 / Bus 4 Osterstraße

    Öffnungszeiten

    Di 10-12 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 33

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Do 10-12 Uhr und nach (telefonischer) Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Bezirklicher Angebotsservice, Pflegekinderdienst & Angebotsberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtern Born 135

    22549 Hamburg

    Busse X3/21 Achtern Born (Kindermuseum)

    Öffnungszeiten

    Kontaktzeit für Angebotsberatung: Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Deutsch

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    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Bezirklicher Angebotsservice - Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Fallkonstellation werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Der Kinderpflegedienst, unterstützt die Pflegepersonen bei der Auswahl der Unterlagen.

    Voraussetzungen

    • Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.
    • Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.
    • Das körperliche, seelische oder geistige Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.
    • Die Pflegepersonen wünschen / benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a SGB VIII

    Verfahrensablauf

    • Die Pflegepersonen wenden sich mit dem Wunsch nach Unterstützung / Begleitung an den Pflegekinderdienst, wenn die Herausgabe des Kindes verlangt wird.
    • Die Pflegepersonen müssen beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
    • Das Gericht muss darüber hinaus auch von Amts wegen tätig werden, so dass das Jugendamt ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen kann.
    • Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der das Pflegekind bis zum Entscheid bei der Pflegefamilie bleibt.
    • Pflegekinder ab 14 Jahren sind bei Verfahren, die die Personen- oder Vermögenssorge betreffen, stets vom Gericht anzuhören. Ein Kind unter 14 Jahren wird dann angehört, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhaltes als notwendig erscheint.
    • Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip".

    Bearbeitungsdauer

    Der Pflegekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    PFAD – Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern e.V.
    www.pfad-bv.de
     
    Deutscher Pflegeelternverband e.V.
    www.pflegeelternverband.de

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Reiß, Simon am 07.05.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en