Arbeitnehmersparzulage Gewährung

    Gewährung der Arbeitnehmersparzulage beantragen

    Sie können die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage beantragen.

    Beschreibung

    Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Unterstützung, die Ihnen hilft, Vermögen durch bestimmte Sparformen aufzubauen. Sie ist ein Teil der staatlichen Anreize zur Förderung der Vermögensbildung und soll sicherstellen, dass Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen.

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf Antrag durch das zuständige Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

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    Finanzamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

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    Finanzamt Hamburg-Ost

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Sie stellen den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung.

    Voraussetzungen

    • Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in förderfähige Anlageformen fließen. Förderfähig sind:
      • Bausparen (z.B. Bausparvertrag, Entschuldung von Wohneigentum, Darlehenstilgung bei selbst genutzten Immobilien)
      • Beteiligungssparen (z.B. Erwerb von Aktien, Anteilscheinen an Aktienfonds oder bestimmten Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers)
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
      • Einzelpersonen:
        • bei Bausparen: 17.900 Euro, ab 2024: 40.000 Euro
        • bei Beteiligungssparen: 20.000 Euro, ab 2024: 40.000 Euro
      • Zusammenveranlagung von Eheleuten/Lebenspartnern:
        • bei Bausparen: 35.800 Euro, ab 2024: 80.000 Euro
        • bei Beteiligungssparen: 40.000 Euro, ab 2024: 80.000 Euro
    Sind beide Eheleute bzw. Lebenspartner als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt, können beide die Sparzulage beanspruchen.

    Den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt haben.

    Überschreitet Ihr zu versteuerndes Einkommen die genannten Grenzen, liegt aber innerhalb der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie? Dann können Sie die auf einen Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13 Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)
    § 13 5. VermBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
     
    § 6 Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV)
    § 6 VermBDV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung.

    Sie müssen Ihrer Einkommensteuererklärung keine Bescheinigung beifügen. Ihr Anbieter übermittelt die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) elektronisch an Ihr Finanzamt, sofern Sie der Datenübermittlung zugestimmt haben.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 Prozent eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung und 20 Prozent von maximal 400 Euro für vermögenswirksame Leistungen anderer Art.

    Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers von seinem Wohnsitzfinanzamt festgesetzt. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird ausgezahlt
     
    • mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
    • mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
    • mit Zuteilung des Bausparvertrags, oder in Fällen unschädlicher Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 25.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de