Gewährung der Arbeitnehmersparzulage beantragen
Beschreibung
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf Antrag durch das zuständige Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)
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Finanzamt Hamburg-Altona
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Altona
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
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Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Hansa
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Weitere Informationen
Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)
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Finanzamt Hamburg-Hansa
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Hansa
Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)
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Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)
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Herr Finanzamt Hamburg-Oberalster
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-AmTierpark
Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)
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Finanzamt Hamburg-Mitte
Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)
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Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
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Finanzamt Hamburg-Harburg
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in förderfähige Anlageformen fließen. Förderfähig sind:
- Bausparen (z.B. Bausparvertrag, Entschuldung von Wohneigentum, Darlehenstilgung bei selbst genutzten Immobilien)
- Beteiligungssparen (z.B. Erwerb von Aktien, Anteilscheinen an Aktienfonds oder bestimmten Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers)
- Ihr zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Einzelpersonen:
- bei Bausparen: 17.900 Euro, ab 2024: 40.000 Euro
- bei Beteiligungssparen: 20.000 Euro, ab 2024: 40.000 Euro
- Zusammenveranlagung von Eheleuten/Lebenspartnern:
- bei Bausparen: 35.800 Euro, ab 2024: 80.000 Euro
- bei Beteiligungssparen: 40.000 Euro, ab 2024: 80.000 Euro
- Einzelpersonen:
Den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt haben.
Überschreitet Ihr zu versteuerndes Einkommen die genannten Grenzen, liegt aber innerhalb der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie? Dann können Sie die auf einen Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend machen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 5. VermBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 6 Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV)
§ 6 VermBDV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihrer Einkommensteuererklärung keine Bescheinigung beifügen. Ihr Anbieter übermittelt die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) elektronisch an Ihr Finanzamt, sofern Sie der Datenübermittlung zugestimmt haben.
Fristen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers von seinem Wohnsitzfinanzamt festgesetzt. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird ausgezahlt
- mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
- mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
- mit Zuteilung des Bausparvertrags, oder in Fällen unschädlicher Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 25.03.2024