Ausländerjugendfalknerjagdschein Eintragung
Jagdbezirk in Ausländerjugendfalknerjagdschein Eintragung beantragen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen müssen Sie die Eintragungen korrigieren lassen.
Beschreibung
Haben sich nach Erteilung Ihres Ausländerjugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese von der zuständigen Stelle in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Online-Dienst
XJagd
Beschreibung
Alle Dienstleistungen im Kontext XJagd (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Online erledigen
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
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Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
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Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
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Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher Ihnen die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Ihre Jagdausübungsfläche hat sich geändert
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz(BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz(BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz(BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Änderung in Ihren Ausländerjugendfalknerjagdschein eingetragen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen
Kosten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde am 26.11.2022
Stichwörter
Falknerscheine