Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Jagdscheins sind und beabsichtigen, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erwerben, müssen Sie dies vorab beantragen. Der sogenannte Voreintrag ist eine vorläufige Genehmigung oder Erlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Ein Voreintrag ist nötig:
- zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe durch Jäger beziehungsweise Jägerinnen oder Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer halbautomatische Langwaffe durch Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
- zum Erwerb einer Signalwaffe durch Schiffseigner beziehungsweise Schiffseignerinnen
Online-Dienst
e-Waffe
Beschreibung
Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Online erledigen
- e-WaffeAlle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Waffenbesitzkarte oder Sportschützenbescheinigung oder gültiger Jagdschein
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
- Nachweis über 1. und 2. mehrschüssige Kurzwaffe (Pistole, Revolver)
- Sachkundenachweis
- Begründung, für die Notwendigkeit des Erwerbs, wenn bereits mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen oder 3 halbautomatische Langwaffen im Besitz sind
- Nachweis, dass Sie im Besitz eines seegängigen Bootes sind
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung an Bord (Hamburger Kasten)
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe sicher aufbewahren können (Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder I)
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mitgeteilt.
Fristen
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, um die erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen
Kosten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Antragsprozess genügt es, anzugeben, um welche Art von Waffe und Kaliber es sich handelt. Detaillierte Informationen wie Hersteller und Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Auch der Waffenhändler ist dazu verpflichtet, den Waffenerwerb zu melden.
Für den Voreintrag wird Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nicht erneut überprüft.
Der Erwerb einer Waffe ohne Voreintrag stellt eine Straftat dar.
Für den Voreintrag wird Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nicht erneut überprüft.
Der Erwerb einer Waffe ohne Voreintrag stellt eine Straftat dar.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde
Stichwörter
Feuerwaffe