Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen bei vorhandener Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Jagdscheins sind und beabsichtigen, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu erwerben, müssen Sie dies vorab beantragen. Der sogenannte Voreintrag ist eine vorläufige Genehmigung oder Erlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Ein Voreintrag ist nötig:
    • zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe durch Jäger beziehungsweise Jägerinnen oder Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
    • zum Erwerb einer halbautomatische Langwaffe durch Sportschützen beziehungsweise Sportschützinnen
    • zum Erwerb einer Signalwaffe durch Schiffseigner beziehungsweise Schiffseignerinnen

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Waffenbesitzkarte oder Sportschützenbescheinigung oder gültiger Jagdschein
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
     Gegebenenfalls zusätzlich für Jäger und Jägerinnen:
    • Nachweis über 1. und 2. mehrschüssige Kurzwaffe (Pistole, Revolver)
     Gegebenenfalls zusätzlich für Sportschützen und Sportschützinnen:
    • Sachkundenachweis
    • Begründung, für die Notwendigkeit des Erwerbs, wenn bereits mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen oder 3 halbautomatische Langwaffen im Besitz sind
    Gegebenenfalls zusätzlich für Schiffseigner und Schiffseignerinnen:
    • Nachweis, dass Sie im Besitz eines seegängigen Bootes sind
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung an Bord (Hamburger Kasten)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe sicher aufbewahren können (Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder I)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, um die erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Antragsprozess genügt es, anzugeben, um welche Art von Waffe und Kaliber es sich handelt. Detaillierte Informationen wie Hersteller und Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Auch der Waffenhändler ist dazu verpflichtet, den Waffenerwerb zu melden.

    Für den Voreintrag wird Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nicht erneut überprüft. 

    Der Erwerb einer Waffe ohne Voreintrag stellt eine Straftat dar.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Feuerwaffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en