Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

    Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

    Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

    Online-Dienst

    Prüfungsanmeldung

    ID: S100002_S1000020040000000042

    Beschreibung

    Prüfungsanmeldung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • online Antrag,
    • ärztliche Bescheinigung,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • ein tabellarischer Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss 

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,                                                                                              
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die
    • erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
    Zuständigkeit der Sozialbehörde (Es mussWohnsitz in Hamburg oder ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden, für den die Heilpraktikererlaubnis benötigt wird. Der Nachweis erfolgt durch einen Arbeitsvertrag über ein verbindliches Anstellungsverhältnis mit einer geregelten Arbeitszeit von mindestens 19 Wochenstunden. Ersatzweise kann ein verbindlicher Mietvertrag über Gewerberäume anerkannt werden, die für eine Heilpraktikerpraxis geeignet sind. Der geregelte Mietumfang muss mindestens 19 Wochenstunden betragen. Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, muss die Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden. Assistenz- und Hospitationsverträge sowie Mietverträge für Wohnraum werden nicht anerkannt.             

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/HeilprG.pdf

    Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßi-ge Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html

    Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
    URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/d6Pk1lbZta8EPCulJuE?0=null

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Bei erfolgreicher Überprüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen


    Anmeldezeitraum    
    01. Juli – 31. Dezember jeweils am 3. Mittwoch im März des Folgejahres erfolgt schriftliche Überprüfung
    01. Januar – 30. Juni jeweils am 2. Mittwoch im Oktober erfolgt schriftliche Überprüfung 

    Bearbeitungsdauer


    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Antragstellung nur noch online möglich
    • In Hamburg ist keine Eeteilung nach Aktenlage möglich
    • Ärztliche Bescheinigung und Führungszeugnis ist erst zu beantragen wenn wir es abfordern
    • Es werden immer Gebühren fällig, bei jeglicher Anpassung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Heilpraktiker (Sozialbehörde) am 21.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Landesprüfungsamt für Heilberufe, Heilpraktiker Psychotherapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en