Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung Beurkundung

    Mutterschaft anerkennen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, die Mutter Ihres Kindes zu sein.

    Beschreibung

    Nach deutschem Recht ergibt sich die Mutterschaft allein aus der Tatsache der Geburt: Sie sind Mutter eines Kindes, wenn Sie es geboren haben. 

    Wenn in Ihrem Mutter-Kind-Verhältnis das Recht eines anderen Landes zur Geltung kommt, kann es notwendig sein, dass Sie Ihre Mutterschaft vor der zuständigen Stelle anerkennen und dies öffentlich beurkunden lassen müssen. Dies kann der Fall sein, wenn
    • Sie nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind,
    • Ihr Kind den gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat,
    • Ihr Heimatrecht oder das des Vaters des Kindes die Anerkennung vorschreibt 

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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    Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

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    Am Güterbahnhof 8

    21035 Hamburg

    Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

    S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

    Öffnungszeiten

    POSTADRESSE
    Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

    Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-3513
    TELEFAX +49 40 427906-000

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

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    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Millerntorplatz 1, 6. OG

    20359 Hamburg

    U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Internet

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften)

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Jugend-und Familienhilfe-Zentrale Dienste-Amtsvormund-/Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Internet

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 163

    22769 Hamburg

    S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Termin nur nach telefonischer Absprache.

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

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    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Nachweis zur Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument)

    Voraussetzungen

    • Ihre Anerkennung bedarf auch der Zustimmung Ihres Kindes, wenn Sie als Mutter kein Sorgerecht haben. Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
    • Wenn Sie in Ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, benötigen Sie die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters. 
    • Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen. Ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
    • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
    • Die Anerkennung darf nicht an eine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032901360
    § 27 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__27.html
    § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__44.html
    §§ 1591 - 1599 BGB
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Anfechtung
    Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    • Sie erklären, die Mutter des Kindes zu sein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anerkennung und klärt Sie über eventuelle rechtliche Folgen auf.
    • Die zuständige Stelle beurkundet Ihre Anerkennung öffentlich schriftlich.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Der Beurkundungsvorgang dauert circa 20 Minuten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beistandschaft (Wandsbek) am 12.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en