Kirchenaustritt
Beschreibung
Übersicht über Religionsgemeinschaften - Körperschaft des öffentlichen Rechts - siehe Link.
Wer aus einer in der Freien und Hansestadt Hamburg bestehenden Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts austreten will, hat seinen Austritt gegenüber der zuständigen Behörde zu erklären.
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Harburg Einwohnerangelegenheiten (Harburg Einwohnerangelegenheiten)
Aktuelles
Harburg Einwohnerangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung bereits beantragter Ausweisdokumente an diesem Tag nur bis 12:00 Uhr möglich ist.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
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Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten (Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten)
Aktuelles
Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
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City Einwohnerangelegenheiten (City Einwohnerangelegenheiten)
Aktuelles
City Einwohnerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung bereits beantragter Ausweisdokumente an diesem Tag nur bis 12:00 Uhr möglich ist.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte
keine Bargeldzahlung
Weitere Informationen
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Altona Einwohnerangelegenheiten (Altona Einwohnerangelegenheiten)
Aktuelles
Altona Einwohnerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
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erforderliche Unterlagen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Hamburg.
- Volljährig:
- Persönliches Erscheinen erforderlich.
- Vollmacht nicht möglich.
- Minderjährig:
- Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes müssen die Sorgeberechtigten den Austritt persönlich beim Standesamt erklären. Die Anwesenheit von Kindern ab dem 12 Jahren ist erforderlich.
- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist das Kind kirchenmündig und kann die Erklärung selbst abgeben.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen - Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X
Verfahrensablauf
- Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Fristen
Bearbeitungsdauer
- nach vorheriger Terminvereinbarung sofort
Kosten
- 31 EUR.
Es ist pro Person immer der volle Betrag zu bezahlen, dies gilt auch für Minderjährige. Es gibt keine Ermäßigungen oder Befreiungen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Änderung beziehungsweise der Kirchenaustritt wird dem Finanzamt automatisch mitgeteilt.
- Die Erklärung des Austritts ist auch schriftlich über einen Notar möglich. Dort fallen zusätzliche Kosten an, die Sie bitte direkt mit dem Notar klären.
- Austritte über Drittanbieter sind nicht möglich.
- Mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird, endet die Kirchensteuerpflicht. Ab dem nachfolgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Hamburg Service)
Stichwörter
Religionsaustritt