Güterrechtsregister Einsicht gewähren

    Güterrechtsregister Einsicht gewähren

    Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern).

    Beschreibung

    Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen (Amtsgericht Hamburg, Registersachen)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-14 Uhr, Akteneinsicht 9-13 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Eventuell Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht.

    Voraussetzungen

    Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 13 Abs. 2 FamFG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung der Einsichtnahme ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§ 58 FamFG).

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag oder vereinbaren vorab telefonisch einen Termin beim Amtsgericht, in dem die Eintragung erfolgt ist.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Ein Antrag wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
    • Telefonische Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

    Kosten

    • Die Einsicht ist gebührenfrei.
    • Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Güterrechtsregister wurde durch das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vom 31.10.2022 mit Wirkung vom 01.01.2023 abgeschafft. 
    Es können keine Eintragungen in das Güterrechtsregister mehr vorgenommen werden. 
    Bis zum 31. Dezember 2037 ist jedem die Einsicht in das Register gestattet. Von den Eintragungen kann eine Abschrift angefordert werden (Artikel 229, § 64 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Güterstand, Amtsgericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en