Mietwagengenehmigung Erteilung

    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    Wenn Sie ein Mietwagengewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für den sicheren Betreib und die ordnungsgemäße Durchführung erfüllt sind.

    Beschreibung

    Für den Betrieb eines Mietwagengewerbes, das Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördert, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Diese ist erforderlich, um sicherzustellen, dass gesetzliche Anforderungen wie persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung erfüllt sind.
    Bei der Antragstellung müssen alle erforderlichen Nachweise eingereicht werden.
     

    Online-Dienst

    Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen

    ID: S100002_S1000020040000000283

    Beschreibung

    Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung beziehungsweise Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung
    • Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Handelskammer (Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen:
      • des Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung:
      • der Gemeinde
      •  der Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse)
      • der Berufsgenossenschaft BG Verkehr 
    • Führungszeugnis 
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    Allgemeine Unterlagen:
    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Fahrzeugschein mit der Zulassungsart Mietwagen
    • Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Sie  können die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
    Es liegen keine Nachweise der persönlichen Unzulässigkeit gegen Sie vor.
    Sie sind fachlich geeignet.
    Sie als Antragstellerin oder Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    Wenn Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

    §§ 25-31Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
     
    § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
     
    Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
     

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    Die Behörde prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    Sie erhalten in einem positiven Fall einen Bescheid über die Ersterteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Fristen

    Ihre für den Antrag erforderlichen Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
    Liegt Ihr Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Die Laufzeit Ihrer Genehmigung beträgt maximal 5 Jahre.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel  2 Wochen bis 3 Monate.
     

    Kosten

    Die Gebühr beträgt maximal EUR 500,00.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.
    Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie die Genehmigung; im Falle einer Ablehnung wird ein Bescheid mit Begründung ausgestellt.
    Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig vor der geplanten Aufnahme des Gewerbes einzureichen.
    Zusätzliche Informationen zu den Anforderungen und Details des Verfahrens erhalten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde oder im Rahmen der Antragstellung.
    Die für Ihren Antrag erforderlichen Nachweise werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleitung benötigt.
    Wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist über den Antrag entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt.
    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen.
    Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden beziehungsweise Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
    Die Gebühren für die Erteilung einer Mietwagengenehmigung sind abhängig von der Anzahl der beantragten Fahrzeuge. Die Gebühr für die Bearbeitung richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
    Sie können per Vorkasse zahlen. 
    Sie können mit einer Girocard oder ggf. einer klassischen Kreditkarte zahlen.
    Das Bezahlen auf Rechnung ist möglich.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 10.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en