Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen haben, können Sie ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. Mit dem Beiblatt und der Wertmarke können Sie kostenlos im Personennahverkehr fahren und/oder eine Ermäßigung bei der Kraftfahrzeug-Steuer erhalten.
Damit Sie die kostenfreie Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr kaufen. Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen bekommen oder bestimmte Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerk sind, kann Ihre Eigenbeteiligung entfallen. Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kraftfahrzeug-Steuer zu erhalten.
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis bestimmte Merkzeichen hinterlegt sind, gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Online-Dienst
Schwerbehindertenantrag
Beschreibung
Online erledigen
- SchwerbehindertenantragAnträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aufgrund eines Systemupdates ist das Versorgungsamt am 22.11.24 erst ab 11 Uhr telefonisch erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
- Ihnen ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__3a.html
§ 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html
§ 228 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke mit Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt. Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen zugesandt, sobald Sie die Eigenbeteiligung gezahlt haben.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke circa wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen
Kosten
Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen am 10.11.2023
Stichwörter
Schwerbehindertenausweis