Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ oder „Diätassistentin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Die Tätigkeit als Diätassistent oder Diätassistentin ist in Deutschland reglementiert.
Damit Sie in Deutschland als Diätassistent oder Diätassistentin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ oder „Diätassistentin“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Online-Dienst
Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen
Beschreibung
Online erledigen
- Berufserlaubnisse, Prüfungen und ApprobationenAnmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Kontaktperson
DL SOZIALES Diät-Logo-PTA
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-3631
erforderliche Unterlagen
- staatliches Prüfungszeugnis oder Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
- Nachweis über die Zuverlässigkeit: Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (zum Beispiel durch die Vorlage eines nicht älter als 3 Monate alten amtlichen Führungszeugnisses)
- ärztliche Bescheinigung aus der sich ergibt, dass Sie für die Ausübung des Berufes geeignet sind
- Bestätigung dass Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden.
- Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/di_tassg_1994/__1.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
Stichwörter
Diätassistent / Diätassistentin