Echtheit von Original-Dokumenten und Original-Urkunden für das Ausland bestätigen lassen für 1 bis 3 Dokumente (Vorbeglaubigung oder Apostille)
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Original-Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder notariell beglaubigten Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie eine deutsche Urkunde (zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder ein Zeugnis) im Ausland verwenden möchten, kann die ausländische Behörde eine Echtheitsbestätigung verlangen. Dies kann durch eine Apostille oder Vorbeglaubigung (mit anschließender Legalisation) erfolgen.
Beglaubigt wird:
Beglaubigt wird:
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft oder Rolle, in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat und
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Online-Dienst
Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)
Beschreibung
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Behördentermin für eine:
- Vorbeglaubigung
- Haager Apostille
- Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Iranstempel
- Unterschriftsbestätigung
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- Vorbeglaubigung
- Haager Apostille
- Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Iranstempel
- Unterschriftsbestätigung
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".
Internet
- Amt für Migration
- Iranstempel
- Unterschriftsbeglaubigung
- Apostille für das Ausland
- Landgericht Hamburg bei notariellen Beglaubigungen
- Amtsgericht Verwaltung bei Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung, ab 01.01.2023 - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
erforderliche Unterlagen
Im Terminvorspracheverfahren
Vorabprüfung zwingend notwendig!
Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins und das Bestimmungsland der Dokumente (z.B. Spanien) an. m2511@amtfuermigration.hamburg.de
Wenn eine Prüfung der Dokumente bis zum Termin nicht möglich war, können lediglich die Dokumente angenommen werden. Ein Abholtermin wird nach der Fertigstellung vom Sachbearbeiter vereinbart.
Bei beglaubigten Abschriften!
Das Original Dokument mit der beglaubigten Abschrift ist zum Termin vorzulegen.
Bei Übersetzungen!
Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein.
Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden. www.justiz-dolmetscher.de (Hier die Sprache und das Bundesland angeben)
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
Im Verfahren per Post
Adressieren an:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Notwendige Angaben im Anschreiben des Postverfahrens:
Stand: 14.11.2023
- je Apostille – 13,50 €
- je Vorbeglaubigung – 9 €
- je Übersetzerstempel – 5 €
- Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 €
- Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite
- Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
- Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €
Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
- je Apostille – 34 €
- je Vorbeglaubigung – 29,50 €
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
Vorabprüfung zwingend notwendig!
Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins und das Bestimmungsland der Dokumente (z.B. Spanien) an. m2511@amtfuermigration.hamburg.de
Wenn eine Prüfung der Dokumente bis zum Termin nicht möglich war, können lediglich die Dokumente angenommen werden. Ein Abholtermin wird nach der Fertigstellung vom Sachbearbeiter vereinbart.
Bei beglaubigten Abschriften!
Das Original Dokument mit der beglaubigten Abschrift ist zum Termin vorzulegen.
Bei Übersetzungen!
Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein.
Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden. www.justiz-dolmetscher.de (Hier die Sprache und das Bundesland angeben)
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
- - Ihr Original Dokument ohne Zweckbindung, dies Sie zur Vorabprüfung per E-Mail an uns versandt haben.
- - Terminbuchungsnachweis
- - Ausweisdokument
- - Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann.
- - EC-Karte bzw. Kreditkarte (Barzahlung nur in Ausnahmefällen möglich)
- Sollten sich Ihre Buchung auf ein Verfahren per Post handeln, stornieren Sie den gebuchten Termin oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Im Verfahren per Post
Adressieren an:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Notwendige Angaben im Anschreiben des Postverfahrens:
- - Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
- - Ihre Anschrift
- - E-Mail und Telefonnummer
- - Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
- - Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
- - Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben.
- - Bei einer Gebührenhöhe ab 100 € oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente an Sie zurückversandt.
Stand: 14.11.2023
- je Apostille – 13,50 €
- je Vorbeglaubigung – 9 €
- je Übersetzerstempel – 5 €
- Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 €
- Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite
- Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
- Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €
Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
- je Apostille – 34 €
- je Vorbeglaubigung – 29,50 €
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die Echtheitsbestätigung für Original-Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Beispiel Standesamt, Hamburg Service vor Ort (ehemals Kundenzentrum), Finanzamt oder eine staatliche anerkannte Schule Hamburgs.
- Ihr Dokument wurde nicht zu einem bestimmten Zweck ausgestellt, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Aufdruck auf der Urkunde).
- Ihr Dokument wurde von einer berechtigten Person der Freien und Hansestadt Hamburg unterschrieben.
- Die unterzeichnende Person ist der zuständigen Stelle bekannt.
- Wenn Sie die Echtheitsbestätigung für eine notarielle Urkunde benötigen: Die Beurkundung fand in einem Hamburger Notariat statt.
- Sie haben Ihr Anliegen vorab mit der zuständigen Stelle geklärt zum Beispiel per Mail.
Rechtsgrundlage(n)
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41
§ 33 (1) Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VwVfGHAV8P33
Art. 2 (1) Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (UrkBefrÜbkG Haag)
https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41
https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41
§ 33 (1) Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VwVfGHAV8P33
Art. 2 (1) Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (UrkBefrÜbkG Haag)
https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
- Sie buchen einen Termin.
- Sie senden eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, sowie dem Datum und der Uhrzeit Ihres Termins an die zuständige Stelle. Fügen Sie ein Foto oder einen Scan des Dokuments bei, für das Sie eine Echtheitsbestätigung benötigen.
- Sie erscheinen zum Termin.
- Sie geben die Dokumente zur Echtheitsbestätigung ab und zeigen gegebenenfalls die Originale vor.
- Die zuständige Stelle prüft die Echtheit Ihrer Dokumente beziehungsweise der Unterschriften.
- Die zuständige Stelle bringt das Siegel zur Echtheitsbestätigung an Ihren Dokumenten an.
- Sie zahlen die Gebühren in der Regel mit EC- oder Kreditkarte. In Ausnahmefällen können Sie mit Bargeld bezahlen.
- Sie erhalten Ihre Dokumente mit der Echtheitsbestätigung zurück.
Sie können die Echtheitsbestätigung Ihrer Dokumente für das Ausland auch postalisch beantragen:
- Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, können Sie zur Vorabprüfung einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente per Email an die zuständige Stelle senden. Geben Sie in Ihrer Email an, dass sich Ihr Original-Dokument auf dem Postweg befindet und Sie keinen Termin wüschen.
- Sie senden Ihr Anliegen und die erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle. Machen Sie in Ihrem Anschreiben folgende Angaben:
- Bestimmungsland der Urkunde (zum Beispiel Russland)
- Ihre Anschrift
- Ihre Email-Adresse und Telefonnummer
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Wenn die Gebühren 100,00 Euro oder mehr betragen, müssen Sie sie vorab bezahlen.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie die Gebühren vorab bezahlen.
- Sobald die Zahlung bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Dokumente zurück.
Fristen
Beantragen Sie die Anbringung des Echtheitsbestätigung frühzeitig.
Informieren Sie sich zur Gültigkeit der Echtheitsbestätigung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle im Ausland (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt diese sein darf.
Der zuständigen Stelle kennt nicht die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug.
Informieren Sie sich zur Gültigkeit der Echtheitsbestätigung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle im Ausland (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt diese sein darf.
Der zuständigen Stelle kennt nicht die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Echtheitsbestätigung in der Regel für bis zu sechs Dokumente sofort.
Wenn Sie die Echtheitsbestätigung postalisch beantragen, erhalten Sie die bearbeiteten Dokumente in der Regel 10 Werktage, nachdem sie vollständig bei der zuständigen Stelle eingegangen sind, zurück.
Wenn Sie die Echtheitsbestätigung postalisch beantragen, erhalten Sie die bearbeiteten Dokumente in der Regel 10 Werktage, nachdem sie vollständig bei der zuständigen Stelle eingegangen sind, zurück.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und Anzahl Ihrer zu bestätigenden Dokumente:
- je Apostille: 13,50 EUR
- je Vorbeglaubigung: 9,00 EUR
- je Übersetzerstempel: 5,00 EUR
- Beglaubigung von Abschriften:
- erste Seite eines Dokumentes: 6,00 EUR
- jede Folgeseite: 1,00 EUR
- Kopien:
- je Seite für die ersten 10 Seiten: 0,60 EUR
- je Seite ab der 11 Seite: 0,30 EUR
- je Apostille: 34,00 EUR
- je Vorbeglaubigung: 29,50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die spätere Legalisation erfolgt durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem das Dokument oder die Urkunde benötigt wird.
Die Vorbeglaubigung oder Apostille erfolgt für das Dokument und ist nicht personenbezogen. Auch eine nicht betroffene Person kann ohne eine Vollmacht die Vorbeglaubigung oder Apostille beantragen.
Für Echtheitsbestätigungen von Bundes-Urkunden (wie Führungszeugnisse) oder Bundes-Dokumente wenden Sie sich an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Endbeglaubigungen von vorbeglaubigten Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Für Echtheitsbestätigungen von Übersetzungen von Dolmetschern, die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, in dem die Beeidigung stattgefunden hat.
Für Echtheitsbestätigungen von Urkunden oder Dokumenten, die in anderen Bundesländern oder Nationen ausgestellt wurden, wenden Sie sich an das ausstellende Land beziehungsweise Bundesland.
Die Vorbeglaubigung oder Apostille erfolgt für das Dokument und ist nicht personenbezogen. Auch eine nicht betroffene Person kann ohne eine Vollmacht die Vorbeglaubigung oder Apostille beantragen.
Für Echtheitsbestätigungen von Bundes-Urkunden (wie Führungszeugnisse) oder Bundes-Dokumente wenden Sie sich an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Endbeglaubigungen von vorbeglaubigten Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Für Echtheitsbestätigungen von Übersetzungen von Dolmetschern, die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, in dem die Beeidigung stattgefunden hat.
Für Echtheitsbestätigungen von Urkunden oder Dokumenten, die in anderen Bundesländern oder Nationen ausgestellt wurden, wenden Sie sich an das ausstellende Land beziehungsweise Bundesland.
Weitere Informationen
- Länderliste zur Haager Apostille
- Dolmetschersuche
- Landgericht Hamburg bei notariellen Beglaubigungen
- Amtsgericht Verwaltung bei Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung, ab 01.01.2023 - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
- Echtheitsbestätigung für 1 - 2 behördliche Dokumente
- Echtheitsbestätigung für 3 - 4 behördliche Dokumente
- Echtheitsbestätigung für 5 oder mehr behördliche Dokumente
- Echtheitsbestätigung für 4 - 6 behördliche Originaldokumente oder Urkunden
- Echtheitsbestätigung für 7 oder mehr behördliche Originaldokumente oder Urkunden
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Beglaubigungen am 14.08.2024
Stichwörter
Legalisation