Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Beschreibung
Termin nur für eine Person!
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
- Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)stammt.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
- Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
- Gebühr 5 €
Online-Dienst
Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)
Beschreibung
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Behördentermin für eine:
- Vorbeglaubigung
- Haager Apostille
- Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Iranstempel
- Unterschriftsbestätigung
Online erledigen
- Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Behördentermin für eine:
- Vorbeglaubigung
- Haager Apostille
- Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
- Iranstempel
- Unterschriftsbestätigung
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".
Kontaktperson
FP BIS M25 Beglaubigungen
Internet
- Amt für Migration
- Iranstempel
- Unterschriftsbeglaubigung
- Apostille für das Ausland
- Landgericht Hamburg bei notariellen Beglaubigungen
- Amtsgericht Verwaltung bei Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung, ab 01.01.2023 - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
erforderliche Unterlagen
Aufgrund unserer aktuellen Hygienebestimmungen sollen grundsätzlich nur Einzelpersonen zum gebuchten Termin vorsprechen.
Mitzubringen ist:
Mitzubringen ist:
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen.
- Gebühr 5 € / EC-Kartenzahlung möglich
Voraussetzungen
- Unterschrifttbestätigung ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt oder stammt von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
- Sie haben einen Termin gebucht.
- Ihr Personalausweis oder Reisepass liegt im Original vor.
- Unterzeichner muss persönlich anwesend sein, da die Unterzeichnung vor Ort zur Person sichergestellt sein muss.
- Amtliche Unterschriftsbestätigung wird mit Zweckbindung (z.B. Nur für die Deutsche Botschaft in Bern) ausgestellt bzw. Sie sind Amtsträger.
- Gebühr je Unterschriftsbestätigung ist vor Ort zu zahlen.
- Erhalt der Unterschriftsbestätigung.
Fristen
Bitte informieren SIe bei der Stelle, wo Ihr Dokument vorgelegt werden soll.
Fristen sind uns hier nicht bekannt!
Fristen sind uns hier nicht bekannt!
Bearbeitungsdauer
Vorgang wird zum Termin durchgeführt!
Kosten
- Gebühr 5 € je Unterschriftsbestätigung
Hinweise (Besonderheiten)
Unterschriftsbestätigung wird nur:
- für Amtsträger
- oder von einer Privatperson ausgestellt, wenn die Unterschriftsbestätigung für eine deutsche Behörde im Ausland (z.B. Deutsche Botschaft in Bern) bestimmt ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Beglaubigungen am 14.06.2022