Taxigenehmigung Erteilung
Taxigenehmigung beantragen
Wenn Sie gewerblich Personen in einem Taxi befördern möchten, dann benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung (Konzession).
Diese können Sie bei der Behörde für Mobilität und Verkehrswende beantragen.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung erfüllen.
Diese können Sie bei der Behörde für Mobilität und Verkehrswende beantragen.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung erfüllen.
Online-Dienst
Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen
Beschreibung
Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen
Online erledigen
- Online-Antrag für Taxenkonzessionen und MietwagenkonzessionenÜber das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Ansprechpartner
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)
Aktuelles
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Beschreibung
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
erforderliche Unterlagen
- Formeller Antrag mit folgenden Vordrucken:
Antrag auf Ersterteilung
Antrag auf Erneuerung (Verlängerung) - Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Handelskammer
- Vermögensübersicht / Eigenkapitalbescheinigung (Vordruck der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, ausgestellt von:
- Finanzamt
- Gemeinde
- Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse)
- Berufsgenossenschaft BG Verkehr
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Fahrzeugschein mit der Zulassungsart als Taxi
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen ist (aktueller Auszug erforderlich)
- Nachweis der Vertragsberechtigung bei Personengesellschaften:
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftervertrag
- oder ein entsprechender Nachweis
Voraussetzungen
Um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die auf eine Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers bzw. der für die Geschäftsführung bestellten Person hinweisen.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Geschäftsführung bestellte Person verfügt über die erforderliche fachliche Eignung (Nachweis durch Bescheinigung der Handelskammer).
- Der Betriebssitz oder die Niederlassung im Sinne des Handelsrechts befindet sich im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BoKraft)
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
Fahrzeugzulassungsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BoKraft)
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
Fahrzeugzulassungsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ein.
Die Verkehrsgewerbeaufsicht prüft Ihren Antrag und führt die erforderlichen Anhörverfahren durch, um alle rechtlichen und inhaltlichen Aspekte zu klären.
Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
Im positiven Fall wird die Genehmigung erteilt oder wieder erteilt.
Die Genehmigungsurkunden werden Ihnen anschließend ausgehändigt.
Die Verkehrsgewerbeaufsicht prüft Ihren Antrag und führt die erforderlichen Anhörverfahren durch, um alle rechtlichen und inhaltlichen Aspekte zu klären.
Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
Im positiven Fall wird die Genehmigung erteilt oder wieder erteilt.
Die Genehmigungsurkunden werden Ihnen anschließend ausgehändigt.
Fristen
Nach Eingang des Antrags beträgt die Entscheidung über den Antrag in der Regel 3 bis 6 Monate.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 Wochen bis 3 Monate.
Kosten
Die Gebühr beträgt 100,00 bis 1.465. EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Pro Antragstellender darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können als Antragstellende vorhanden sind.
Nachrangig behandelt werden Antragstellende, die
das Taxigewerbe nicht als Hauptbeschäftigung betreiben,
ihr Taxiunternehmen in den letzten 8 Jahren veräußert oder verpachtet haben,
ihre Betriebspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten als berechtigt, die Genehmigung ohne gesonderten Nachweis der Voraussetzungen zu beantragen.
Für Velo Taxis ist keine Taxigenehmigung erforderlich.
Allerdings kann eine Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Bezirk erforderlich sein.
Die Gebühren für die Erteilung einer Taxengenehmigung sind abhängig von der Anzahl der beantragten Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Girocard oder einer klassischen Kreditkarte.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden beziehungsweise Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden
Pro Antragstellender darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können als Antragstellende vorhanden sind.
Nachrangig behandelt werden Antragstellende, die
das Taxigewerbe nicht als Hauptbeschäftigung betreiben,
ihr Taxiunternehmen in den letzten 8 Jahren veräußert oder verpachtet haben,
ihre Betriebspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten als berechtigt, die Genehmigung ohne gesonderten Nachweis der Voraussetzungen zu beantragen.
Für Velo Taxis ist keine Taxigenehmigung erforderlich.
Allerdings kann eine Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Bezirk erforderlich sein.
Die Gebühren für die Erteilung einer Taxengenehmigung sind abhängig von der Anzahl der beantragten Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Girocard oder einer klassischen Kreditkarte.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden beziehungsweise Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 18.02.2022
Stichwörter
Personenbeförderung