Taxigenehmigung Erteilung

    Taxigenehmigung beantragen

    Wenn Sie gewerblich Personen in einem Taxi befördern möchten, dann benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung (Konzession).
    Diese können Sie bei der Behörde für Mobilität und Verkehrswende beantragen.
    Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung erfüllen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen

    ID: S100002_S1000020040000000283

    Beschreibung

    Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formeller Antrag mit folgenden Vordrucken:
      Antrag auf Ersterteilung
      Antrag auf Erneuerung (Verlängerung)
    • Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Handelskammer
    • Vermögensübersicht / Eigenkapitalbescheinigung (Vordruck der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
    • Bescheinigung in Steuersachen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, ausgestellt von:
    • Finanzamt
    • Gemeinde
    • Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse)
    • Berufsgenossenschaft BG Verkehr
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    Allgemeine Unterlagen:
    • Fahrzeugliste
    • Fahrzeugschein mit der Zulassungsart als Taxi
    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen ist (aktueller Auszug erforderlich)
    • Nachweis der Vertragsberechtigung bei Personengesellschaften:
    • Gesellschafterliste
    • Gesellschaftervertrag
    • oder ein entsprechender Nachweis

     

    Voraussetzungen

    Um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen vor, die auf eine Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers bzw. der für die Geschäftsführung bestellten Person hinweisen.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Geschäftsführung bestellte Person verfügt über die erforderliche fachliche Eignung (Nachweis durch Bescheinigung der Handelskammer).
    • Der Betriebssitz oder die Niederlassung im Sinne des Handelsrechts befindet sich im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
     https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

    § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html

    Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BoKraft)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
     
    Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
     
    Fahrzeugzulassungsverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Antrag unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ein.
    Die Verkehrsgewerbeaufsicht prüft Ihren Antrag und führt die erforderlichen Anhörverfahren durch, um alle rechtlichen und inhaltlichen Aspekte zu klären.
    Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
    Im positiven Fall wird die Genehmigung erteilt oder wieder erteilt.
    Die Genehmigungsurkunden werden Ihnen anschließend ausgehändigt.
     

    Fristen

    Nach Eingang des Antrags beträgt die Entscheidung über den Antrag in der Regel 3 bis 6 Monate.


     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 Wochen bis 3 Monate.
     

    Kosten

    Die Gebühr beträgt 100,00 bis 1.465. EUR.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: 

    Pro Antragstellender darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können als Antragstellende vorhanden sind.

    Nachrangig behandelt werden Antragstellende, die
    das Taxigewerbe nicht als Hauptbeschäftigung betreiben,
    ihr Taxiunternehmen in den letzten 8 Jahren veräußert oder verpachtet haben,
    ihre Betriebspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten als berechtigt, die Genehmigung ohne gesonderten Nachweis der Voraussetzungen zu beantragen.

    Für Velo Taxis ist keine Taxigenehmigung erforderlich.
    Allerdings kann eine Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Bezirk erforderlich sein.

    Die Gebühren für die Erteilung einer Taxengenehmigung sind abhängig von der Anzahl der beantragten Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Girocard oder einer klassischen Kreditkarte.

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.

    Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden beziehungsweise Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 18.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en