Ausbildungsdauer Verlängerung

    Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen

    Die Verlängerung der Ausbildungszeit kann bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung beantragt werden.

    Beschreibung

    Um Ihre Ausbildungszeit zu verlängern, gibt es mehrere mögliche Begründungen:
    • Verlängerung im Ausnahmefall
    • Wenn Sie länger krank waren, es wesentliche Mängel in Ihrer Ausbildung gab, oder Mutterschutzfristen/Elternzeit in die Ausbildungszeit gefallen sind.
    • Ausbildung in Teilzeit
    Es beseht auch bei einer Teilzeitberufsausbildung die Möglichkeit für Sie, die reguläre Ausbildungsdauer zu verlängern. Diese Teilzeitvereinbarung wird zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Sie können die Teilzeit  ebenso für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbaren. Dafür beachten Sie:
    • Die Kürzung Ihrer täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent der Vollzeitausbildung betragen.
    • Die Dauer Ihrer Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen Ihrer regulären Ausbildungsdauer.
    Bitte beachten Sie, dass durch die Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung es vorkommen kann, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung beantragen.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Hamburg

    Beschreibung

    Handwerkskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenwall 12

    20355 Hamburg

    Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Handelskammer Hamburg, Service Center (Handelskammer Hamburg, Service Center)

    Aktuelles

    Handelskammer Hamburg, Service Center

    Beschreibung

    Handelskammer Hamburg, Service Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Änderungsvertrag
    • Bei Teilzeit: Ausbildungsvertrag
    • Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen

    Voraussetzungen

    Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
    • längere Krankheit, wegen der Sie viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst haben
    • körperliche oder geistige Behinderung
    • Schwangerschaft und / oder Elternzeit
    • Sehr schlechtes Ergebnis in Ihrer Zwischenprüfung, dass Ihr Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht zu erwarten ist
    Für die Verlängerung bei Nichtbestehen Ihrer Abschlussprüfung:
    • nicht bestandene Abschlussprüfung
    • Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung
    Für die Teilzeitausbildung:
    • Vereinbarung Ihrer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb
    • Falls Sie noch minderjährig sind, ist in jedem Fall die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
     
     

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der Handelskammer Hamburg. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren unterschiedlich:
    Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:
    • Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
    • Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
    Bei Teilzeitausbildung:
    • Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
    • Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
    Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:
    • Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
    • Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
    • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

    Fristen

    Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf Ihrer regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 17.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Elternzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en