Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung
Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit beantragen
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs. Hierzu können Ausnahmen beantragt werden.
Beschreibung
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs.
In der Ferienreiseverordnung heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren dürfen. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.
In der Ferienreiseverordnung heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren dürfen. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr
Beschreibung
In diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW beantragt werden.
Online erledigen
- Ausnahmegenehmigungen rund um den VerkehrIn diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW beantragt werden.
Zahlungsweise
- Überweisung/Zahlschein
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Landesbetrieb Verkehr
Ansprechpartner
VD GSM (VD GSM)
Aktuelles
VD GSM
Beschreibung
VD GSM
Adresse
Hausanschrift
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)
Öffnungszeiten
Mo - Do 8.30-18 Uhr, Fr 8.30-13 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag,
- Dringlichkeitsnachweis aus der hervorgeht, weshalb die Durchführung der Fahrt nicht an anderen Tagen erfolgen kann.
Kosten
Für die Ausnahmegenehmigung an einem Samstag wird eine Gebühr von 29,30 EUR erhoben. Soll die Genehmigung für den gesamten Zeitraum gelten, wird eine Gebühr von 200,30 EUR erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Beratung können Sie gerne unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Ferienreiseverordnung