Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

    Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit beantragen

    Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs. Hierzu können Ausnahmen beantragt werden.

    Beschreibung

    Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs.
    In der Ferienreiseverordnung heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren dürfen. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.

     

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr

    ID: S100002_S1000020040000000176

    Beschreibung

    In diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW  beantragt werden.

    Online erledigen

    • Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr
      In diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW  beantragt werden.

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    • Überweisung/Zahlschein

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    VD GSM (VD GSM)

    Aktuelles

    VD GSM

    Beschreibung

    VD GSM

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8.30-18 Uhr, Fr 8.30-13 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag,
    • Dringlichkeitsnachweis aus der hervorgeht, weshalb die Durchführung der Fahrt nicht an anderen Tagen erfolgen kann.

    Kosten

    Für die Ausnahmegenehmigung an einem Samstag wird eine Gebühr von 29,30 EUR erhoben. Soll die Genehmigung für den gesamten Zeitraum gelten, wird eine Gebühr von 200,30 EUR erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Beratung können Sie gerne unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 in Anspruch nehmen.
    Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ferienreiseverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en