Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

    ELStAM, Allgemeine Informationen zu Steuerklassen und -kombinationen

    Beschreibung

    1. Ergänzung zu den Steuerklassen:
    • Steuerklasse I: Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, eine Ausnahme gilt für Jahr des Todes des Ehegatten und das Folgejahr (vgl. Steuerklasse III). 
    • Steuerklasse II: Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu, der das Kindergeld erhält. Lebt der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann der Entlastungsbetrag nicht gewährt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen volljährigen Person, für die ihm kein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht, einen gemeinsamen Haushalt führt. In dem Veranlagungszeitraum, in dem Ehegatten bzw. Lebenspartner sich trennen, ist eine zeitanteilige Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dauerndem Getrenntleben kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig ab dem Monat der Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beansprucht werden. Der Arbeitnehmer kann darüber hinaus den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung / Verpartnerung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern er die übrigen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere nicht bereits in einer Haushaltsgemeinschaft mit dem späteren Ehegatten gelebt hat. Ein verwitweter Arbeitnehmer kann den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erstmals zeitanteilig für den Monat des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners beanspruchen.
    • Steuerklasse III: Die Steuerklassenkombination III/V muss von den Ehegatten gemeinsam beantragt werden. Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auf Antrag nur eines Ehegatten möglich mit der Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Verwitwete Arbeitnehmer werden im Jahr des Todes des Ehegatten und im Folgejahr in Steuerklasse III eingereiht, wenn beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

    2. Steuerklassenkombinationen /-wahl und Lohnsteuerabzug bei Ehegatten:
    Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, werden sie grundsätzlich gemeinsam besteuert, weil das in der Regel günstiger ist. Beim Lohnsteuerabzug eines Arbeitnehmers kann aber nur dessen eigener Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Die Arbeitslöhne beider Ehegatten können erst nach Ablauf des Jahres zusammengeführt werden. Erst dann ergibt sich die zutreffende Jahressteuer. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten folgende Steuerklassenkombinationen zur Wahl:

    • Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen.
    • Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 % und der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Das hat zur Folge, dass der Steuerabzug bei der Steuerklasse V verhältnismäßig höher ist als bei den Steuerklassen III und IV. Entspricht das Verhältnis der tatsächlichen Arbeitslöhne nicht der gesetzlichen Annahme von 60:40, so kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Aus diesem Grund besteht bei der Steuerklassenkombination III/V die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. 
    • Anstelle der Steuerklassenkombinationen III/V können Arbeitnehmer das sog. Faktorverfahren bei Steuerklasse IV/IV wählen. Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, damit bei Ehegatten mit der Steuerklasse IV nicht mehr Lohnsteuer einbehalten wird als unbedingt notwendig. Auch hier ist die Abgabe einer Steuererklärung notwendig.

    Erzielt einer der Ehegatten ausschließlich andere Einkünfte als Arbeitslohn (z.B. aus einem Gewerbebetrieb), ist die Steuerklasse für ihn ohne Bedeutung. Mithin kann sich der andere Ehegatte z.B. für Steuerklasse III (oder eine ungünstigere Steuerklasse) entscheiden. Die beiden Einkommen werden dann ggf. in der gemeinsamen Veranlagung zusammengerechnet und abschließend (unter Anrechnung der bereits gezahlten Lohnsteuer) besteuert.

    Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Partner und Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Altona (Finanzamt Hamburg-Altona)

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    Finanzamt Hamburg-Altona

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    Finanzamt Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenplatz 18

    22765 Hamburg

    S2/S5 Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

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    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster (Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster)

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

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    Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld - des Finanzamtes Oberalster

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    Hausanschrift

    Herthastraße 20

    22179 Hamburg

    Busse 8/17/18/118 Bramfelder Dorfplatz(Heukoppel), Busse 8/17/18/118 Herthastraße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost)

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

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    Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34 (FA)

    22041 Hamburg

    U1/S1/BusseX22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

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    Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

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    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    ACHTUNG: Für einige Bereiche des Ortsteils Sternschanze gelten abweichende Zuständigkeiten (s. Link - Finanzämter Sternschanze -).

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    Finanzamt Hamburg-Harburg (Finanzamt Hamburg-Harburg)

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    Finanzamt Hamburg-Harburg

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    Harburger Ring 40

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

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    Finanzamt Hamburg-Nord (Finanzamt Hamburg-Nord)

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    Finanzamt Hamburg-Nord

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    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45

    22453 Hamburg

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster (Finanzamt Hamburg-Oberalster)

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    Finanzamt Hamburg-Oberalster

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    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

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    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Finanzamt Hamburg-Mitte (Finanzamt Hamburg-Mitte)

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    Finanzamt Hamburg-Mitte

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    Finanzamt Hamburg-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Finanzamt Hamburg-Ost (Finanzamt Hamburg-Ost)

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    Finanzamt Hamburg-Ost

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    Finanzamt Hamburg-Ost

    Adresse

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    Nordkanalstraße 22

    20097 Hamburg

    Bus 112 Repsoldstraße

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    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost (Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost)

    Aktuelles

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Beschreibung

    Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA)

    21031 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse Finanzamt Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
    • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
    • Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen. Ziel der Reform ist es, die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn zu berücksichtigen. So soll die höhere Besteuerung in der Steuerklasse V vermieden werden. Die Steuerklassenkombination IV / IV soll als Grundfall erhalten bleiben. Das für die Umsetzung erforderliche Gesetz soll noch in 2023 in Kraft treten. Die tatsächliche Umsetzung wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da noch umfangreiche Programmierarbeiten erforderlich sind. Vor der tatsächlichen Umsetzung sollen die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über die Änderungen informiert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Faktorenverfahren bei Ehegatten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en