Fahrlehrererlaubnis Erteilung
Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis beantragen
Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.
Beschreibung
Die Fahrlehrerlaubnis berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern.
Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Sie darf nur beruflich genutzt werden, wenn ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei einer Fahrschule oder eine eigene Fahrschulerlaubnis besteht.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Verkehr
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein Führerschein entsprechend der Voraussetzungen
- eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
- ein Lebenslauf
- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
- ein erweitertes Führungszeugnis
- die Terminbestätigung
- ein Nachweis über die Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre (Dauer: mindestens zwölf Monate)
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Mindestalter: 21 Jahre
- Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (mindestens Klasse BE und dreijähriger Besitz der Klasse B)
- für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausbildung zum Fahrlehrer dauert mindestens zwölf Monate.
Kosten
Die Gebühren betragen 44,50 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist der Standort LBV-Mitte.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrlehrererlaubnis oder Abholung Fahrlehrererlaubnis (je nach Ihrem Anliegen).
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 04.10.2024
Stichwörter
Fahrlehrer