Fahrlehrererlaubnis Erteilung

    Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis beantragen

    Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.

    Beschreibung

    Die Fahrlehrerlaubnis berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern.
    Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Sie darf nur beruflich genutzt werden, wenn ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei einer Fahrschule oder eine eigene Fahrschulerlaubnis besteht.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • ein Führerschein entsprechend der Voraussetzungen
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
    • ein Lebenslauf
    • ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
    • ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
    • ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
    • ein erweitertes Führungszeugnis
    • die Terminbestätigung
    Bei Umschreibung einer Fahrlehrerlaubnis der Bundeswehr zusätzlich:
    • ein Nachweis über die Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre (Dauer: mindestens zwölf Monate)

    Voraussetzungen

    • der Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
    • Mindestalter: 21 Jahre
    • Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (mindestens Klasse BE und dreijähriger Besitz der Klasse B)
    • für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausbildung zum Fahrlehrer dauert mindestens zwölf Monate.

    Kosten

    Die Gebühren betragen 44,50 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist der Standort LBV-Mitte.

    Terminbuchung

    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
    • Danach wählen Sie: Antrag Fahrlehrererlaubnis oder Abholung Fahrlehrererlaubnis (je nach Ihrem Anliegen).
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 04.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fahrlehrer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en