Führerschein, Werkstattkarte erstmalig beantragen
Beschreibung
In allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen sind digitale Fahrtenschreibergeräte als Ersatz für die manuellen Fahrtenschreiber zwingend vorgeschrieben. Das Fahrtenschreibergerät ist für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers nötig. Für die Arbeit an diesen Geräten benötigen speziell geschulte Techniker in anerkannten Werkstätten Werkstattkarten.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Technikers
- einen Schulungsnachweis des Technikers nach Richtlinie Nummer 3 zu § 57b StVZO
- den Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- den Arbeitsvertrag des Technikers (bei Erneuerung der Karte reicht eine Bestätigung des Arbeitsgebers über das bestehende Beschäftigungsverhältnis)
- die Terminbestätigung, bei persönlicher Vorsprache
Voraussetzungen
Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag, mit den unten aufgeführten Unterlagen, per E-Mail an unser Führerscheinpostfach (fuehrerschein@lbv.hamburg.de) zu senden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig. Die Verlängerung darf frühestens 31 Tage vor Ablauf der Frist gestellt werden.
Beantragung per E-Mail
Sie können den Antrag auf die Werkstattkarte auch per Mail an fuehrerschein@lbv.hamburg.de senden. Wichtig ist dabei, dass im Anhang der Mail alle erforderlichen Unterlagen enthalten sind. Den Antrag finden Sie unter Formulare, Services und Links (siehe unten). Bei persönlicher Antragsstellung ist eine Terminbuchung erforderlich. Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Sonstiges die Dienstleistung Werkstattkarte.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Werkstattkarte beantragen